Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu c) zu fassen
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen:
c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Der Stellungnahme der Stadt Sehnde wird zugestimmt.
Sachverhalt:Stellungnahme der Stadt Sehnde
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN hat den Bereich der Region Hannover, der von einem hundertjährigen Hochwasser der Burgdorfer Aue, der Neuen Aue, der Alten Aue, der Thöse, des Hechtgrabens, der Seebeeke, des Lehrter Bachs, des Immensen-Arpker Grabens und des Billerbachs überschwemmt wird, ermittelt. Die Stadt Sehnde ist mit der Burgdorfer Aue, dem Billerbach und dem Lehrter Bach betroffen. Das Überschwemmungsgebiet ist mit Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 31.01.2018 bereits vorläufig gesichert worden. In dem nun vorliegenden Verordnungsentwurf der Region Hannover sind diese Grenzen auch so übernommen worden. Die Stadt Sehnde hatte damals angeregt, den Bereich der Drösewiese nochmal zu überdenken, da es hier noch zu keinem Überschwemmungsereignis gekommen ist. An diesem Bereich wurde aber festgehalten. Weitere Anregung war, die Renaturierungen am Billerbach und am Lehrter Bach zu berücksichtigen. Dazu ist noch folgendes anzumerken:
Die Renaturierungsstrecken sind richtig erfasst, doch ist an zwei Stellen noch parallel der alte Bachverlauf eingezeichnet, der so nicht mehr besteht und entfernt werden müsste.
Billerbach Stat. 9,1 bis 9,9 am Kaliberg (Blatt 19: Sehnde)
Lehrter Bach Stat. 7.0 bis 8,0 im Bereich der JVA (Blatt 17: Ilten)
Noch ein redaktioneller Hinweis: Kartenblatt Nr. 15: Haimar – Nord (nicht Heimar).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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