Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird ein Konzept zur Nutzung des Außengeländes sowie des Umfeldes des geplanten Sportfeldes Chausseestraße zu erarbeiten. Es soll eine Nutzung für Freizeitsport und Jugendarbeit vorsehen und mit der Sportanlage „Trendelkamp“ verzahnt werden. Bei der Planung sind die verschiedenen Akteure zu beteiligen.
Sachverhalt:Der Bereich der Sportanlage Chausseestraße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 363 „Am Trendelkampe“. Der Bebauungsplan sieht im Wesentlichen eine Dreiteilung des Plangebietes vor. In der südlichen Fläche (rosa) entsteht zurzeit die beiden Sporthallen mit den dazu gehörigen Außenanlagen. Die mit M1 und M2 gekennzeichneten Flächen im Norden dienen im Wesentlichen der Aufnahme notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Bebauungsplan bereits näher beschrieben sind. Sie sind einer weitergehenden sportlichen Nutzung nicht zugänglich.
Dazwischen liegt die mit Ö gekennzeichnete Fläche („Öffentliche Grünfläche“). Lediglich dieser rund 5.900 m² große Bereich und eventuell nicht benötigte Reste der Fläche für Gemeinbedarf (rosa) stehen für die gewünschten Planungen zur Verfügung.
Neben den im Antrag genannten Akteuren könnten noch weitere Gruppen Interessen an entsprechenden Planung haben. So hat bereits der Bereich der Senioren Interesse an einer Planungsbeteiligung geäußert. Der Kreis der zu beteiligenden Akteure sollte daher nicht zu eng gefasst werden.
Zunächst könnten Ideen im Rahmen eines Workshops eingeholt werden, die in einem zweiten Schritt auf ihre planerische Machbarkeit geprüft werden. Das Ergebnis sollte dann der Politik präsentiert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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