Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Gemäß § 35 der EigBetrVO in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.
Entsprechend § 157 des NKomVG erfolgt die Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung durch das für die Stadt Sehnde zuständige Rechnungsprüfungsamt. Mit dieser Vorlage wird als Anlage der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018 vorgelegt. Gemäß des Berichtes über die Abschlussprüfung schließt das Haushaltsjahr 2018 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 42.939,25 € ab. Der Jahresabschluss 2018 mit der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sowie dem Anhang mit dem Rechenschaftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt. Stellungnahme der Betriebsleitung zum Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018: Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir am 17.07.2020 den Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018 vorgelegt. Dieser stellt in erster Linie die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2018 dar und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab. Im Anschluss an die Erstellung des Schlussberichtes nimmt die Betriebsleitung, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsbemerkungen. Die Stellungnahme der Betriebsleitung ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2018 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu der die Betriebsleitung wie folgt Stellung nimmt: Anmerkung zu Punkt 2.1 Vorangegangenes Haushaltsjahr: „Eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses fand nicht statt. Dies ist zeitnah nachzuholen. Im Anschluss hat die öffentliche Auslegung zu erfolgen.“ Stellungnahme: Anmerkung zu Punkt 2.4 Systemprüfung: „Die Dienstanweisung weist weiterhin Lücken, z. B. hinsichtlich der internen Zeichnungsbefugnisse, auf und ist insgesamt zu überarbeiten und zu aktualisieren.“ Stellungnahme: Anmerkung zu Punkt 2.6 Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs: „Um den Vorschriften für die Inventur trotzdem Rechnung zu tragen, sollte wenigstens durch die Nutzerin der Anlagen bestätigt werden, dass diese im Zustand noch den abgeschriebenen Buchwerten entsprechen. Eine Bestätigung sollte den Prüfungsunterlagen beigefügt werden.“ Stellungnahme:
Prüfungsbemerkung zu Punkt 4. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018: „Die gesetzlichen Vorschriften für die Fristen zum Jahresabschluss und zur Vorlage wurden somit nicht eingehalten.“ Stellungnahme: Feststellung des Jahresabschlusses Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung der Betriebsleitung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1 - Jahresabschluss 2018 Anlage 2 - Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018
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