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Vorlage - 2020/0804  

 
 
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2018 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
16.09.2020 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
24.09.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Jahresabschluss 2018 mit Anlagen
Anlage 2 - Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018

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Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c)      Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2018 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunal-verfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresüberschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 42.939,25 € wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

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Sachverhalt:

 Gemäß § 35 der EigBetrVO in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.

 

Entsprechend § 157 des NKomVG erfolgt die Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung durch das für die Stadt Sehnde zuständige Rechnungsprüfungsamt.

Mit dieser Vorlage wird als Anlage der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018 vorgelegt.

Gemäß des Berichtes über die Abschlussprüfung schließt das Haushaltsjahr 2018 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 42.939,25 € ab.

Der Jahresabschluss 2018 mit der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sowie dem Anhang mit dem Rechenschaftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt.

Stellungnahme der Betriebsleitung zum Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018:

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir am 17.07.2020 den Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018 vorgelegt. Dieser stellt in erster Linie die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2018 dar und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab.

Im Anschluss an die Erstellung des Schlussberichtes nimmt die Betriebsleitung, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsbemerkungen. Die Stellungnahme der Betriebsleitung ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses.

Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2018 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu der die Betriebsleitung wie folgt Stellung nimmt:

Anmerkung zu Punkt 2.1 Vorangegangenes Haushaltsjahr:

„Eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses fand nicht statt. Dies ist zeitnah nachzuholen. Im Anschluss hat die öffentliche Auslegung zu erfolgen.“

Stellungnahme:
Weshalb eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2017 nicht zeitnah stattgefunden hat, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Sie wurde mithin am 25.07.2020 nachgeholt, die öffentliche Auslegung erfolgte im Anschluss vom 27.07.2020 bis zum 04.08.2020.

Anmerkung zu Punkt 2.4 Systemprüfung:

„Die Dienstanweisung weist weiterhin Lücken, z. B. hinsichtlich der internen Zeichnungsbefugnisse, auf und ist insgesamt zu überarbeiten und zu aktualisieren.“

Stellungnahme:
Es wird derzeit eine Gesamtüberarbeitung der Dienstanweisung vorgenommen und soll zeitnah in Kraft treten.

Anmerkung zu Punkt 2.6 Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Anhangs:

„Um den Vorschriften für die Inventur trotzdem Rechnung zu tragen, sollte wenigstens durch die Nutzerin der Anlagen bestätigt werden, dass diese im Zustand noch den abgeschriebenen Buchwerten entsprechen. Eine Bestätigung sollte den Prüfungsunterlagen beigefügt werden.“

Stellungnahme:
Es wird sichergestellt, dass die entsprechenden Bestätigungen der Stadtwerke Sehnde GmbH als Betreiberin der Abwasserbeseitigung zum Jahresabschluss angefordert werden. Mit diesen Bestätigungen wird festgestellt, ob die im Anlagevermögen verbliebenen Anlagen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Sehnde dem Zustand der noch verbliebenen Restbuchwerte entsprechen.

 

 

Prüfungsbemerkung zu Punkt 4. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018:

„Die gesetzlichen Vorschriften für die Fristen zum Jahresabschluss und zur Vorlage wurden somit nicht eingehalten.“

Stellungnahme:
Aufgrund knapper Personalressourcen und einem langfristigen Ausfall der zuständigen Sachbearbeiterin konnte die Frist für den Jahresabschluss nicht eingehalten werden.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung der Betriebsleitung.


Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2018, der Lage- und Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde nach pflichtmäßiger Prüfung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität werden im Jahresabschluss entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen dargestellt. Bei den Erträgen und Aufwendung sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1 - Jahresabschluss 2018

Anlage 2 - Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Jahresabschluss 2018 mit Anlagen (1353 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018 (793 KB)