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Vorlage - 2020/0826  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Energieversorgung Sehnde GmbH;
hier: Beauftragung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zur Weisung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
21.10.2020 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
19.11.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlagen EVS Jahresabschluss 2019

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu
    fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH
    erteilt der Rat der Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der
    Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses der
    Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS), dem Beschluss des Aufsichtsrates über die
    Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der
    Geschäftsführung zuzustimmen und der Vertreterin der Stadt Sehnde in der
    Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der
    Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.

 

 

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Sachverhalt:

Der § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) vom 15.08.2018 legt fest, dass von der jeweiligen Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung verbundener Unternehmen zu fassende Beschlüsse der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke bedürfen. Dazu gehören auf Grund der Beteiligungsverhältnisse auch die Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) und damit auch alle im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss zu fassende Beschlüsse.

 

Weiterhin ist in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWS geregelt, dass die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS immer an Weisungen gebunden ist, die der Rat erteilt. Das bedeutet, dass die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der SWS der Beschlussfassung zur Anweisung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der EVS für Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss der EVS auch einer Weisung des Rates bedarf.

 

Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der EVS sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 der EVS einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.

 

Der Aufsichtsrat der EVS hat am 26.08.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den vorgelegten Jahresabschluss 2019 mit einem Ergebnis in Höhe von 801.231,06 € festzustellen.

Die regulatorische Eigenkapitalquote der Netzsparten wurde mit Vorlage des Jahresabschlusses überprüft und liegt in der Sparte Strom-Netz über 40% und in der Sparte Gas-Netz unter 40%. Gem. § 11 Nr. 2 Buchstabe d des Gesellschaftsvertrages erfolgt somit aus der Sparte Strom-Netz eine Vollausschüttung. Alle weiteren Sparten sollen zu 70% ausgeschüttet werden.
Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt demnach das Ergebnis in Höhe vom 584.392,00 € an die Gesellschafter auszuschütten, 216.839,06 € sollen der Gewinnrücklage der jeweiligen Sparte zugeführt werden.

 

  1. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den vorgelegten fiktiven Jahresabschluss 2019 mit einem Ergebnis in Höhe von 860.796,23 € festzustellen.

 

Ermittlung der auszuschüttenden Beträge

 

 

 

  1. Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung für das Abschlussjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

 

Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat der Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses der EVS, dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuzustimmen und die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

- Bilanz zum 31.12.2019

- Gewinn- und Verlustrechnung 2019

- Anhang zum Jahresabschluss 2019

- Lagebericht 2019

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen EVS Jahresabschluss 2019 (3073 KB)    
Stammbaum:
2020/0826   Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Energieversorgung Sehnde GmbH; hier: Beauftragung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zur Weisung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2020/0826-1   Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Energieversorgung Sehnde GmbH; hier: Beauftragung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zur Weisung der Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH   FD Finanzen   Beschlussvorlage