Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Antrag der CDU/FDP-Gruppe im Rat der Stadt Sehnde vom 10.02.2020 zur Anpflanzung einer Hecke an der Sporthalle Chausseestraße in Sehnde wird wegen der fehlenden Umsetzungsmöglichkeit in der gestellten Form abgelehnt..
Sachverhalt:Am 05.03.2020 wurde der Antrag der CDU/FDP-Gruppe im Rat der Stadt Sehnde vom 10.02.2020 zur Anpflanzung einer Hecke an der Sporthalle Chausseestraße in Sehnde in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt zur Beratung verwiesen.
Grundlage für die Beurteilung des Antrages stellt der Bebauungsplan Nr. 363 „Am Trendelkampe“, OT Sehnde, dar. Dieser enthält im nördlichen und westlichen Grundstückteil der Sporthalle Chausseestraße die Festsetzung, dass die „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft - M1“…“als Extensivgrünland zu entwickeln“ ist. „Die Fläche ist von Gehölzaufwuchs dauerhaft freizuhalten.“ Diese Festsetzung ist notwendig, weil 3 Reviere von Feldlerchen auf den Ackerflächen nördlich des Plangebietes nachgewiesen wurden. Um Beeinträchtigungen dieser Reviere zu vermeiden, ist ein 100 m tiefer Streifen ohne vertikale Strukturen festgesetzt, da sonst die Lerchen ihre Reviere meiden würden. Eine Feldgehölzhecke stellt eine vertikale Struktur dar.
Im westlichen Bereich der Sporthalle (ca. 120 m) kann wegen der Feuerwehrzufahrt und einem nur schmalen Reststreifen von ca. 1,80 m Breite sowie den notwendigen Grenzabständen aus Platzmangel die gewünschte Feldgehölzhecke nicht angepflanzt werde.
Es verbleibt der Bereich der öffentlichen Grünfläche (ca. 70 m). Dort ist im Bebauungsplan ein Anpflanzgebot für mindestens 10 standortgerechte Laubbäume 1. und 2. Ordnung festgesetzt. Auf dieser Fläche sind die Angebote Sport-, Bolz- und Spielplatz zulässig, d.h. überwiegend Angebote mit einem Bedarf an zusammenhängenden Flächen. Zusammen mit den anzupflanzenden Bäumen würde die Anpflanzung einer Feldgehölzhecke wegen ihres Platzbedarfes das Angebot dieser möglichen Freizeitnutzungen erheblich einschränken. Deshalb sollte eine derartige Anpflanzung in diesem Bereich unterbleiben. Durch die Vielzahl der räumlichen Einschränkung sollte der gestellte Antrag auf Anpflanzung einer Hecke an der Sporthalle Chausseestraße in Sehnde in der gestellten Form abgelehnt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Antrag der CDU/FDP-Gruppe im Rat der Stadt Sehnde zur Heckenpflanzung in der Chausseestraße
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