Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2020/0857  

 
 
Betreff: 13. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Sehnde über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
07.12.2020 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abgabensatzung 13. Änderung

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Beschlussvorschlag:

 

a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu
    fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt die 13. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Sehnde über die
    Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung
    (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 16.12.1999 in der als Anlage zur
    Beschlussvorlage Nr. 2020/0857 beigefügten Fassung.

 

 

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Sachverhalt:

Die Veranlagung der Niederschlags- und Abwassergebühren wird bisher durch die Stadt Sehnde durchgeführt. Die Abschläge werden zusammen in einem Bescheid mit den übrigen Grundbesitzabgaben wie die Straßenreinigungsgebühr und der Grundsteuer festgesetzt. Die Abschlagszahlungen erfolgen vierteljährlich.

 

Ab 01.01.2021 übernimmt die Energieversorgung Sehnde GmbH als Dienstleister die Abrechnung. Die EVS wird die Abschläge auf monatliche Zahlungsweise umstellen. Es werden elf Abschläge angefordert, da im Monat der Abrechnung kein Abschlag erhoben wird.

Dadurch ist der § 19 der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung zu ändern.

 

Im Rahmen der o. g. Änderung ist aufgefallen, dass der § 19 aus den Absätzen 1, 1 und 3 besteht. Von daher wird im Zug der Änderung die Aufzählung der Absätze angepasst.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1: Abgabensatzung 13. Änderung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abgabensatzung 13. Änderung (11 KB)