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Vorlage - 2021/0890  

 
 
Betreff: Festlegung einer Konzeption für das ehem. Bundessortenamt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaftsmanagement   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
06.05.2021 
Sitzung des Ortsrates Rethmar geändert beschlossen   
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
10.05.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste zurückgestellt   
16.06.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
20.05.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zurückgestellt     
24.06.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20210215_BSA_Nutzungskonzeption Beschreibung MZH_BImA_ohne vertraulich1
20201202_BSA_MZH_NK_1OG_A3_M1_200_oV
20201202_BSA_MZH_NK_EG_A3_M1_200_oV

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Beschlussvorschlag:

a) der Ortsrat Rethmar empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen.

b) der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen.

c) der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen.

d) der Rat beschließt die Änderung des Nutzungskonzeptes für das BSA Rethmar.     

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das ehemalige BSA in Rethmar soll durch die Stadt Sehnde erworben werden. Für die Kaufpreisermittlung durch die BiMa wurde ein Nutzungskonzept mit der geplanten Nutzung beschlossen. Dieses Konzept muss durch neue Sachverhalte bedingt geändert werden.

 

Im Rahmen der Flüchtlingskrise 2015 wurde auf dem Gelände des BSA in Rethmar Flüchtlingsunterkünfte durch die Stadt Sehnde in den Häusern I, II und III eingerichtet um dem erwarteten Bedarf an Unterkünften gerecht werden zu können. Die hierfür notwendige Baugenehmigung wurde durch die Region unter erleichterten Brandschutzauflagen im Rahmen des „Niedersächsisches Gesetz zur Erleichterung der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende“ (NEFUG) erteilt und ist unbefristet gültig. Sie gilt allerdings nur für die genehmigte Nutzung als Unterkunft. Jede Nutzungsänderung benötigt eine neue Baugenehmigung, die unter den sonst gültigen Brandschutzauflagen erteilt werden muss.  Die hierfür erforderlichen baulichen Maßnahmen sind umfangreich, lassen sich ohne konkrete Planung aber nicht beziffern. Um die jetzt tatsächlich in den Häusern 1 und 3 stattfindende Fremdnutzung genehmigungsfähig herzustellen wird erfahrungsgemäß voraussichtlich mindestens ein hoher sechsstelliger Betrag erforderlich werden.

 

In enger Abstimmung mit der Bauaufsicht wird die jetzige Nutzung, nur befristet für zunächst drei Jahre, geduldet.

 

Eine Änderung des Nutzungskonzepts unter Einbeziehung der Mehrzweckhalle bietet den Vorteil, dass die genehmigte Nutzung in I, II, und III unter den Erleichterungen des NEFUG wiederhergestellt wird und die Baugenehmigung Bestand hat. Sämtlichen anderen Nutzern wird im Gebäude der Halle entsprechend ihren Bedürfnissen Raum geschaffen. Zusammen mit den jetzigen Nutzern des AVACON-Geländes würde ein attraktiver gemeinsamer Standort entstehen.

 

Die Festlegung auf ein neues Nutzungskonzept ist notwendig, da das Nutzungskonzept die gewährte Verbilligung auf den Kaufpreis bestimmt. Wird die im Kaufvertrag festgelegte Nutzung nicht umgesetzt, werden neben der Rückzahlung der fälschlich gewährten Verbilligung weitere Strafzahlungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz fällig. Dies sollte möglichst vermieden werden, da so das zur Verfügung stehende Budget nicht auskömmlich sein wird.

Durch Änderung des Nutzungskonzeptes verringert sich die gewährte Verbilligung. Somit erhöht sich der Kaufpreis von 423.251 € auf 439.318 €.

In der Verbilligung einkalkuliert ist bisher die Errichtung von 10 Sozialwohnungen. Sollten jedoch im Rahmen des neuen Konzepts insgesamt 11 oder mehr Sozialwohnungen geschaffen werden, würde die BIma nachträglich weitere 22.140 € an Verbilligung gewähren und diese nachträglich erstatten, so dass insgesamt ein geringerer Kaufpreis als bisher anzusetzen ist.

Ohne Verbilligung wäre ein Kaufpreis von 1.434.884 € zzgl. Grunderwerbsnebenkosten fällig. Im Haushalt zur Verfügung stehen, als Haushaltsrest, maximal 1.490.000 €.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

20210215_BSA_Nutzungskonzeption Beschreibung MZH_BImA_mit Plänen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20210215_BSA_Nutzungskonzeption Beschreibung MZH_BImA_ohne vertraulich1 (234 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 20201202_BSA_MZH_NK_1OG_A3_M1_200_oV (332 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 20201202_BSA_MZH_NK_EG_A3_M1_200_oV (294 KB)    
Stammbaum:
2021/0890   Festlegung einer Konzeption für das ehem. Bundessortenamt   FD Liegenschaftsmanagement   Beschlussvorlage
2021/0890-1   Festlegung einer Konzeption für das ehem. Bundessortenamt Machbarkeit Unterbringung Stadtfeuerwehr Untersuchung sozialer Wohnungsbau   FD Liegenschaftsmanagement   Beschlussvorlage
2021/0890-1-1   Festlegung einer Konzeption für das ehem. Bundessortenamt Machbarkeit Unterbringung Stadtfeuerwehr | Untersuchung sozialer Wohnungsbau Empfehlung des Ortsrates Rethmar   FD Liegenschaftsmanagement   Beschlussvorlage
2021/0890-1-2   Festlegung einer Konzeption für das ehem. Bundessortenamt Darstellung Verbilligung bei verschiedenen Varianten   FD Liegenschaftsmanagement   Beschlussvorlage