Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen. b) Der Rat fasst den folgenden Beschluss: Der Beschluss der Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 ABS zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge wird in folgendem Ortsteil, den nachfolgenden Straßen und für folgende Teileinrichtung gefasst: Ortsteil Ilten: „Hindenburgstraße“, „Berliner Straße“, „Stettiner Straße“
Sachverhalt:Die Verwaltung schlägt den Ausspruch der Aufwandsspaltung für die im o.g. Beschlussvorschlag genannten Teileinrichtungen der Straßen im Ortsteil Ilten vor.
Begründung:
Der Teilausbau hinsichtlich der (LED-)Straßenbeleuchtung wurde in den im Beschlussvorschlag genannten Straßen im Ortsteil Ilten in den Jahren 2016 und 2017 abgeschlossen. Die letzten Unternehmerrechnungen gingen in Teilen jedoch erst erheblich später der Stadt Sehnde ein.
Auf Grund der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Sehnde zum Zeitpunkt des Eintritts der sachlichen Beitragspflicht besteht die Möglichkeit, die Beitragspflicht nach Beendigung der Teilmaßnahmen und dem Ausspruch der Aufwandsspaltung sowie der Abschnittsbildung entstehen zu lassen. Da ein weiterer Ausbau der o. g. Straßen derzeit nicht vorgesehen ist, sollte im vorliegenden Fall die Möglichkeit der Teilabrechnung genutzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK-Auszüge
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