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Vorlage - 2021/0905  

 
 
Betreff: Vorstellung der Entwicklung der Schüler*innenzahlen bis zum Schuljahr 2025/2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
25.03.2021 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Schüler*innenzahlen an den Grundschulen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, im zweiten Halbjahr eine erneute Betrachtung mit den zum Schuljahr 2021/2022 erfolgten Anmeldungen vorzulegen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Entwicklung der Schüler*innenzahlen ist regelmäßig zu betrachten, um ggf. zeitnah Schritte einleiten zu können, damit das Raumangebot an den Schulen gut ausgenutzt wird.

Die voraussichtlichen Zahlen, die anhand der vorliegenden Meldedaten ermittelt wurden, sind im Anhang dargestellt.

 


Grundschule Höver:

Für die Schüle*innenenzahlen im Betrachtungszeitraum ist der vorhandene erweiterte Schulkomplex ausreichend.
 

Wilhelm – Raabe – Schule, Ilten:

Die Zahlen sind relativ konstant hoch. Es werden durchgehend 9 Klassen beschult, was nur über eine Containerlösung möglich ist. Die Schule bietet für eine bauliche Entwicklung in Ilten keine Reserven mehr. Eine bauliche Veränderung auf eine 2 1/2 – Zügigkeit mit erweitertem Angebot für Fachunterrichtsräume ist in Planung.
 

Grundschule Rethmar:

Die Schule wird nahezu durchgehend eine Beschulung mit zwei Klassen haben. Unberücksichtigt sind noch Veränderungen, die sich durch das Baugebiet Rethmar – West ergeben. Die derzeit absehbaren Zuzüge im Baugebiet sehen 22 Kinder bis zum 14 Lebensjahr vor, die jedoch noch zu den freien Plätzen in der Schule passen.
Bereits im Vorfeld der Vermarktung wurde der Hinweis gegeben, die Vermarktung des Baugebietes in Abschnitte zu planen, um die Schulinfrastruktur in Rethmar nicht zu überfordern.

 

Grundschule Breite Straße

Die GS Breite Straße ist Sehndes größte Grundschule. Dort werden zurzeit 14 Klassen unterrichtet. Ab dem Schuljahr 2021/2022 werden 15 Klassen und ab dem Schuljahr 2022 /2023 werden es 16 Klassen mit deutlich über 300 Schüler*innen sein.
Die 15. Klasse kann noch in einem Klassenraum untergebracht werden, der derzeit für ein spezielles Unterrichtsangebot  an der GS Breite Straße genutzt wird.
Spätestens ab dem Schuljahr 2022/2023 fehlt jedoch ein Allgemeiner Unterrichtsraum, so dass es zu internen Umzügen in der Schule kommen muss.
Die Schule hat als Ganztagsschule auch einen hohen Platzbedarf für den Ganztag. Formal können hierfür auch Klassenräume genutzt werden. Aus pädagogischer Sicht ist jedoch zusätzlicher Platz notwendig, um unterschiedliche Ganztagsangebote vorzuhalten.

Die Verwaltung prüft gerade welche zusätzlichen Raumresreven auf dem Gelände erschlossen werden können. Falls dies nicht gelingt, wäre über eine Anpassung der Schulbezirkssatzung zu sprechen, um Ressourcen an der Astrid – Lindgren – Schule zu nutzen.

 

Astrid – Lindgren – Schule:
Die Astrid – Lindgren – Schule wird nach der geltenden Schulbezirkssatzung wie Rethmar durchgehend zwei Klassen einschulen, bei denen jedoch noch Platz vorhanden ist. Dieser könnte genutzt werden, um eine Entlastung an der Grundschule Breite Straße zu erreichen. Zu bdenken ist jedoch, dass derzeit im Einzugsbereich der Astrid – Lindgren Schule entlang der Lehrter Straße Wohneinheiten entstsehen, deren Auswirkungen auf die Schüler*innenzahlen noch nicht berücksichtigt sind. Hier könnten sich nach Abschluss der Vermarktung im Herbst geänderte Zahlen ergeben.


Die Prognosen an den Schulen werden, gerade wenn sich die Zahlen knapp an den Teilungsgrenzen bewegen, durch die Möglichkeit der Flexi – Regelung erschwert. Die Eltern haben zum Stichtag 01.05. die Möglichkeit zu entscheiden ob ihr an sich schulpflichtiges Kind eingeschult oder noch ein Jahr warten soll.

Diese Regelung steht allen Eltern offen, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1.07. bis zum 30.09. vollenden.


In den beigefügten Zahlen sind die „ehemaligen“ Flexi – Kinder des vergangenen Jahres enthalten. Die derzeitgigen „Flexi – Kinder“ sind so eingerechnet, dass sie alle eingeschult werden. Sollten sich Eltern bis zum 01.05. hier für einen anderen Weg entscheiden, würden sich die Einschulungen ins nächste Jahr verschieben.

 

Unberücksichtigt sind auch Doppelzählungen wegen Inklusionsbedarf. Auch hier können sich die Zahlen verändern, da bei einem festgestellten Inklusionsbedarf die Kinder doppelt zählen, was im Grenzbereich wieder Auswirkungen auf die Teilung von Klassen haben könnte.
 

Um zumindest die Wahl der Flexi – Kinder abzubilden, sollten die Zahlen im zweiten Halbjahr noch einmal überprüft werden. Zum Schuljahr 2021/2022 bedarf es keiner Änderung der Schulbezirke.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schüler*innenzahlen an den Grundschulen (39 KB)    
Stammbaum:
2021/0905   Vorstellung der Entwicklung der Schüler*innenzahlen bis zum Schuljahr 2025/2026   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2021/0905-1   Vorstellung der Entwicklung der Schüler*innenzahlen bis zum Schuljahr 2025/2026; Änderung der Schulbezirkssatzung   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2021/0905-2   Vorstellung der Entwicklung der Schüler*innenzahlen bis zum Schuljahr 2025/2026   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage