Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1, 2) BauGB und § 4 (1, 2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 4, zur Beschlussvorlage 2021/0891-1 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2021/0891 und die Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0891-1 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 715 „Gewerbe- und Industriegebiet Schnedebruch“ als Satzung und die Begründung dazu.
Sachverhalt:Der Naturschutzbund Deutschland - NABU Ortsgruppe Sehnde - hat nach Kenntnisnahme von den Abwägungsvorschlägen zu seiner Stellungnahme vom 18.12.2020 im Vorfeld der Einbringung der Vorlage in die Sitzungen der zuständigen Organe der Stadt Sehnde mit Email vom 1. März 2021 einige zusätzliche Hinweise abgegeben. Diese Hinweise sind in die Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0891-1 im Anschluss an die betroffenen Punkte wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen. Betroffen sind nur die Punkte 2.3 und 2.5 der ursprünglichen Stellungnahme.
Die beigefügte Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0891-1 ersetzt die Anlage 4 der Beschlussvorlage 2021/0891 vollumfänglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:4. Geänderte Abwägungstabelle zu den Äußerungen aus dem Verfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
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