Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 354 „Maschwiese Nord“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“, im Norden durch die Raiffeisenstraße, im Osten durch die Lehrter Straße (B443) und im Süden durch das Baugebiet „Maschwiese Süd“ begrenzt. In den Geltungsbereich ist ein Teil der Raiffeisenstraße im Norden und ein Teil der Lehrter Straße (B443) im Osten einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 354 „Maschwiese Nord“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 354 "Maschwiese Nord" soll die innerörtliche Siedlungsentwicklung im Norden von Sehnde zwischen der Bahnstrecke "Lehrte - Hildesheim" und der Lehrter Straße (B443) weitergeführt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 352 „Maschwiese Süd“ wurden die Voraussetzungen für Geschosswohnungsbau und betreutes Wohnen sowie einer Anbindung an den Bahnhof geschaffen. Zurzeit befindet sich das Baugebiet „Maschwiese Süd“ in der Realisierung.
Ziel der Planung ist ein städtebaulich und architektonisch hochwertiger zentral im Ortsteil Sehnde gelegener Wohnstandort für den Bau von Ein- und Mehrfamilien-Wohnhäusern. Gemäß der Studie zur demographischen Entwicklung der Stadt Sehnde, deren Entwicklungsstrategien als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch vom Rat der Stadt Sehnde beschlossen wurden, ist die städtebauliche Entwicklung mit dem Entwicklungsziel Zunahme der Einwohnerzahl um rund 100 Personen je Jahr fortzusetzen. Mit der Entwicklung des Baugebietes „Maschwiese Nord“ wird diesem Entwicklungsziel entsprochen.
Die geplante Siedlungserweiterung umfasst eine Fläche von rd. 12,1 ha. Davon entfallen rd. 10,9 ha auf Ackerland, rd. 0,5 ha auf Verkehrsfläche (B443, Raiffeisenstraße), rd. 0,5 ha auf Gewässer inkl. Randstreifen und rd. 0,2 ha auf Grünflächen (Gehölze, Feld-/Grasweg).
Im Flächennutzungsplan sind die bisher noch landwirtschaftlich genutzten Flächen bereits als Wohnbauflächen (W) und Grünflächen dargestellt. Die Gewässer- und Gehölzflächen sowie der bahnbegleitende Wirtschaftsweg sind als Grünflächen, die Bahnstrecke Lehrte-Hildesheim als Bahnanlage dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 354 kann gemäß den Zielen der Planung aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzierung: Die Stadt wird mit einem Investor, der sich bereits Zugriffsrechte auf die Grundstücksflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gesichert hat, einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans mit Umweltprüfung, Grünordnungsplan sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten abschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1: Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 354 „Maschwiese Nord“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 354 „Maschwiese Nord“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
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