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Vorlage - 2021/0938  

 
 
Betreff: Fortführung Betreibervertrag für die Gemeinschaftsunterkunft im ehemaligen Bundessortenamt sowie Betreuung der Geflüchteten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Soziales, Teilhabe und Integration   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Kenntnisnahme
06.05.2021 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der mit European Homecare GmbH geschlossene Vertrag für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft sowie die Flüchtlingssozialarbeit für ein Jahr bis zum 31.08.2022 verlängert wird.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Seit dem 01.09.2019 besteht mit European Homecare GmbH ein Vertrag für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft im ehemaligen Bundessortenamt sowie zur Betreuung der Geflüchteten. Dabei wurden je eine Stelle für Heimleitung und für die Flüchtlingssozialarbeit der Geflüchteten in der Gemeinschaftsunterkunft sowie in den Gewährswohnungen vertraglich vereinbart. Der Vertrag wurde im vergangenen Jahr verlängert und endet zum 31.08.2021. Gemäß Ziffer 6 Abs. 1 des Vertrages kann der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Stadt Sehnde bis 31.05.2021 die Verlängerungsoption schriftlich ausübt.

 

Die Kosten für die Heimleitung werden über die Benutzungsgebührenkalkulation als Unterbringungskosten auf alle Bewohner*innen der Einrichtung umgelegt. Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Unterkunft ist eine Heimleitung unverzichtbar. Für die Flüchtlingssozialarbeit, die für eine Integration und der damit einhergehenden Chancengleichheit unabdingbar ist, wurde in den vergangenen Jahren eine Zuwendung durch die Region Hannover gewährt.

 

Die Region Hannover hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass für die Stadt Sehnde 363 Geflüchtete (Stichtagszahl – insgesamt 13.461) bei der Berechnung der Zuwendung im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit für das Jahr 2021 zugrunde gelegt werden. Daraus errechnet sich eine voraussichtliche Zuwendung in Höhe von insgesamt 149.952,00 €. Die Erteilung des Zuwendungsbescheids kann aber erst erfolgen, wenn das Land Niedersachsen den Haushalt der Region Hannover genehmigt hat und die Bestandskraft eingetreten ist. Im Vorjahr wurden zum Stichtag 319 Geflüchtete ermittelt und auf dieser Basis eine Zuwendung in Höhe von 142.024,56 € gewährt.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Vertrag mit European Homecare für ein Jahr verlängert.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

136.000 €/Jahr

127.600 €/Jahr

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

136.000 €/Jahr

127.600 €/Jahr

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine