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Vorlage - 2021/0943  

 
 
Betreff: Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2020 nach Abschluss des Haushaltsjahres
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Kenntnisnahme
10.05.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Sehnde Information ohne Beratung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltsprognose 2020 vom 03.05.2021

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Zur Kenntnisnahme

 

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Sachverhalt:

Gemäß Ratsbeschluss ist der Rat über die Entwicklung der Haushaltssituation der Stadt Sehnde regelmäßig zu unterrichten:

 

I. Von daher wurde die als Anlage beigefügte Übersicht zum voraussichtlichen Abschluss des Ergebnishaushalts des Haushaltsjahres 2020 erstellt. Grundlage der Berechnungen der Veränderungen im Ergebnishaushalt sind die bisher bekannten Ergebnisse der Jahresrechnung 2020. Die Jahresabschlussarbeiten sind jedoch noch nicht abgeschlossen, da unter anderem die Abschreibung und die Auflösung der Sonderposten noch nicht abschließend ermittelt und gebucht sind. Von daher gibt es noch Risiken im Rahmen der Abschreibung, der Auflösung der Sonderposten, der Bildung von Rückstellungen etc., die das jetzt ausgewiesene Ergebnis noch verändern können.

 

Die Höhe der Gewerbesteuererträge weist bei einem Ansatz von 7 Mio. € nun rd.
5,04 Mio. € als endgültiges Ergebnis aus. Diese Mindererträge in Höhe von ca.
1,6 Mio. € sind in großen Teilen auf die coronabedingten Steuererleichterungen sowie auf eine Vielzahl von Rückzahlungsverpflichtungen von Abrechnungen und Sondereffekten gegenüber den veranlagten Vorausleistungen zurückzuführen.

 

Die Einkommensteueranteile haben sich ebenfalls negativ entwickelt. Bei einem Ansatz von ca. 12,3 Mio. € beträgt das Ergebnis nun rd. 11,3 Mio. €, was zu Mindererträgen von fast 1 Mio. € führt.

 

Positiver sieht es dagegen bei den Umsatzsteueranteilen aus. Hier konnten Mehrerträge in einer Größenordnung von ca. 400.000 € erzielt werden. Darüber hinaus haben sich auch die Schlüsselzuweisungen des Landes um rd. 100.000 € erhöht.

 

Bei der Regionsumlage ist ebenfalls eine Verbesserung zu verzeichnen. Auf Grund der Einigung zwischen den Bürgermeister*innen mit der Region wurde die Hebesätze verringert, was bei einem Ansatz von 11,01 Mio. € zu Minderaufwendungen von gut
600 T€ geführt hat, was den Ergebnishaushalt entsprechend verbessert.

 

 

 

Die Personalaufwendungen sind um etwa 1,4 Mio. € geringer ausgefallen als geplant. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Personalstellen nicht oder verspätet besetzt wurden. Darüber hinaus führt auch der Wegfall der Lohnfortzahlung bei langzeiterkrankten Mitarbeiter*innen zu diesem Ergebnis. Außerdem wurde bei der Planung der Personalaufwandsansätze mit einer höheren linearen Steigerung gerechnet, als sie tatsächlich eingetreten ist. Dies ist neben einem Planungsfehler sicherlich auf die Auswirkungen der Corona Pandemie zurückzuführen und macht den überwiegenden Teil der Minderaufwendungen aus.

 

Die Konzessionsabgaben fallen in Summe geringer als geplant aus. Insgesamt sind hier Mindererträge von rd. 230.000 € zu verzeichnen. Die Gewinnausschüttung der Stadtwerke Sehnde GmbH ist ebenfalls um rd. 45 T € niedriger ausgefallen als vorgesehen.

 

Eine weitere erhebliche Ergebnisveränderung ist im Bereich der Minderaufwendungen für Sach- und Dienstleistungen festzustellen. Hier kommt es nach heutigen Erkenntnissen zu Einsparungen in Höhe von etwa 1,91 Mio. €. Bedingt ist dieses Ergebnis durch Bauunterhaltungsmaßnahmen, die in 2020 nicht durchgeführt werden konnten und in die Folgejahre verschoben wurden. Darüber hinaus gibt es auch erheblich geringere Aufwendungen bei einer Vielzahl von Bewirtschaftungskosten, wie beispielsweise Energiekosten. Auch die Aufwendungen für Mieten und Pachten sind wesentlich geringer ausgefallen, als bei der Haushaltsplanung absehbar war. Hinzu kommt eine Vielzahl von Minderaufwendungen in den verschiedensten Sachkonten der einzelnen Produkte.

 

Darüber hinaus wurden der Stadt die Kosten der Erstinstandsetzung des Bundessortenamtes in Rethmar in Höhe von etwa 400.000 € von der BIMA erstattet. Diese Erträge waren nicht geplant. Auch wurde kein Kinderbonus für Grundstückverkäufe ausgezahlt, da in 2020 ausschließlich Grundstücke an private Erschließungsträger im Baugebiet Rethmar West veräußert wurden, was zu Minderaufwendungen von 110.000 € führt.

 

Weitere Minderaufwendungen und Mehrerträge sind aus der beigefügten Prognose zum Ergebnishaushalt 2020 ersichtlich.

 

Insgesamt ergibt sich nach derzeitigem Stand der Jahresabschlussarbeiten eine Verbesserung des ordentlichen Ergebnishaushaltes um ca. 3,1 Mio. €, die in der Anlage im Einzelnen aufgeschlüsselt ist. Mit diesem ordentlichen Ergebnis wird der planmäßige Haushaltsfehlbetrag 2020 in Höhe von 7.561.500 € auf etwa 4.467.200 € verringert.

 

Hiervon abzurechnen bleiben die außerordentlichen Mehrerträge aus den genannten Grundstücksverkäufen von ca. 325.000 €, so dass sich der Gesamtfehlbetrag von 6.501.100 € auf etwa 3.100.000 € verringert.

 

Dieses vorläufige Ergebnis verändert die seit 2010 angesparte Überschussrücklage in Höhe von rd. 10 Mio. € auf nun etwa 7 Mio. €. Somit kann diese Rücklage auch weiterhin für einen „fiktiven“ Haushaltsausgleich der Haushaltsjahre 2021/2022 genutzt werden, was im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2021/2022 bereits erfolgt ist.

 

Diese Prognose des Ergebnishaushaltes beinhaltet die beschriebenen Risiken. Der Jahresabschluss 2020 soll so bald wie möglich fertiggestellt, durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft und das endgültige Ergebnis dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Im Finanzhaushalt musste die geplante Kreditaufnahme von 11.281.900 € in Höhe von
11 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die verbleibende Kreditermächtigung von 281.900 € wurde in das Haushaltsjahr 2021 übertragen, um ggf. die Kassenliquidität zur Finanzierung der noch durchzuführenden Investitionsmaßnahmen jederzeit sicherzustellen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

siehe Anlage

siehe Anlage

Aufwendungen

siehe Anlage

siehe Anlage

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

siehe Anlage

siehe Anlage

Auszahlungen

siehe Anlage

siehe Anlage

 

 

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Anlage/n:

Haushaltsprognose 2020 mit Stand vom 03.05.2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltsprognose 2020 vom 03.05.2021 (72 KB)