Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Ortslage Dolgen“ im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich gliedert sich in vier Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.
Sachverhalt:Im Raumordnungsprogramm 2016 (RROP 2016) der Region Hannover ist Dolgen als ländlich strukturierte Siedlung mit Eigenentwicklung eingestuft. Damit ist der Zuwachs an Siedlungsfläche auf 5 % der vorhandenen Siedlungsfläche begrenzt. Nach dem RROP 2016 wird für Dolgen eine Siedlungsfläche von 217.555 m² zu Grunde gelegt. Daraus ergibt sich eine Fläche von rd. 11.000 m² für die Siedlungsflächenerweiterung von Dolgen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan werden die beiden Teilbereiche am westlichen Rand von Dolgen als gemischte Bauflächen dargestellt. Der Teilbereich 1 liegt am Ende des westlichen Teils der Lindenallee im Übergang zur Feldmark und hat eine Größe von rd. 1.610 m². Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Der Teilbereich 2 liegt südlich der Bebauung entlang der Ost-West-Straße und westlich der Bebauung entlang der Haimarer Straße und hat die Flurbezeichnung „Hümelsfeld“. Dieser Teilbereich hat eine Größe von rd. 13.030 m². Der westliche Teil der Fläche wird von der ansässigen Gärtnerei genutzt, der nordöstliche Teil wird als Garten bzw. als Gartenland und der südöstliche Teil landwirtschaftlich genutzt. Eine Siedlungserweiterung in diesen beiden Teilbereichen wird nicht mehr angestrebt.
Der am nordöstlichen Rand von Dolgen gelegene Teilbereich 3 ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Teilbereich 3 liegt südlich angrenzend an den Weg nach Peine, und hat eine Größe von rd. 10.600 m². Zurzeit wird die Fläche ackerbaulich genutzt.
Der Teilbereich 4 liegt am südöstlichen Rand von Dolgen, östlich angrenzend an die Friedenstraße, und hat die Flurbezeichnung „Am Peiner Wege“. Dieser Teilbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Festplatz“ dargestellt und weist eine Größe von rd. 9.430 m² auf. Sie wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Die Teilbereiche 3 und 4 stehen für eine Siedlungserweiterung von Dolgen zur Verfügung.
Aufgrund der regionalplanerischen Beschränkung der Siedlungsflächenerweiterung für Dolgen auf 5%, ist eine neue Darstellung von Bauflächen ohne die Herausnahme von bereits dargestellten Bauflächen nicht möglich. Daher soll die Darstellung von gemischter Baufläche für die Teilbereiche 1 und 2 am westlichen Rand von Dolgen mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans herausgenommen werden. Stattdessen sollen in den Teilbereichen 3 und 4 mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans Bauflächen dargestellt werden. Eine Konkretisierung der Darstellung der Bauflächen erfolgt im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Für die Teilbereiche 3 und 4 wird die Aufstellung von Bebauungsplänen angestrebt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Darstellung der Geltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes mit 1. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan 2. Auszug aus der AK5 3. Auszug aus dem Digitalen Orthophoto 2019
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