Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0952-1  

 
 
Betreff: 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Dolgen
hier: - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2021/0952
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
05.02.2024 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
06.02.2024 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
F48 AK5+GB5000
F48 DOP2020+GB5000
F48 FNP+GB5000

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschlüsse:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen.

Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.

 

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Sachverhalt:

Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Darstellung von gemischter Baufläche für die Teilbereiche 1 und 2 am westlichen Rand von Dolgen herausgenommen werden. Für die beiden Bereiche sollen künftige Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden. Für den Teilbereich 4 soll die Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Festplatz" ebenfalls in Flächen für die Landwirtschaft geändert werden.

Im wirksamen Flächennutzungsplan wird für den Teilbereich 3 Flächen für die Landwirtschaft und für den Teilbereich 5 eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ und „Bolzplatz" dargestellt. Für den Teilbereich 3 und der neu hinzugekommene Teilbereich 5 sollen künftig Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans soll zum einen ein energieautarke Siedlungsentwicklung (Fläche 5) erfolgen und zum anderen eine Fläche für die Eigenentwicklung (Fläche 3) für Dolgen vorbereitet werden. Die Fläche 5 steht in engem Zusammenhang mit den nördlich angrenzenden Gemeinbedarfsflächen bzw. -gebäuden. Denn auch sie sollen nach Möglichkeit in die Energieplanung des neuen Baugebietes integriert werden.

Die 48. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit der Regionalplanung der Region Hannover abgestimmt.

Eine Konkretisierung der Darstellung der Bauflächen erfolgt im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung.

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Aufstellungsbeschluss für den geänderten Geltungsbereich zu fassen. Für die Teilbereiche 3 und 5 wird die Aufstellung von Bebauungsplänen angestrebt.

 

Finanzierung:

Die Stadt wird mit der Sehnder-Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH (SIG) einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Erarbeitung des Bauleitplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten abschließen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Darstellung der Geltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans mit

  1. Auszug aus der AK5
  2. Auszug Digitales Orthophoto 2022
  3. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F48 AK5+GB5000 (2811 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich F48 DOP2020+GB5000 (6897 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich F48 FNP+GB5000 (3021 KB)    
Stammbaum:
2021/0952   48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Dolgen hier: - Aufstellungsbeschluss   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
2021/0952-1   48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Dolgen hier: - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage