Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen:
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Der Finanzierungsvorbehalt für die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme Klimazentrum Sehnde (INV 20.601) wird aufgehoben. Voraussetzung ist dabei, dass der Eigenanteil der Stadt Sehnde insgesamt die im Haushaltsplan 2021/2022 eingeplanten 151.500 € nicht übersteigt.
Sachverhalt:Für die Sanierung und den Ausbau des Klimazentrums Sehnde liegt eine Kostenberechnung nach DIN 276 vor.
Demnach fallen folgende Herstellungskosten an:
Diesen Herstellungskosten steht die folgende Finanzierung gegenüber:
Demnach besteht momentan noch ein Mittelfehlbedarf von 85.082 €. Um diesen Fehlbedarf zu decken wurden weitere Förderanträge gestellt, die jedoch noch nicht beschieden sind.
Sollten diese Anträge keinen Erfolg haben und auch anderweitig keine weiteren Finanzmittel über Spenden o.ä. akquiriert werden können, muss das Bauvorhaben entsprechend angepasst werden, um die Kosten zu reduzieren. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Anteil der Stadt Sehnde die im Haushaltsplan vorgesehenen 151.500€ nicht übersteigt. Um alle bereits bewilligten Fördermittel in vollem Umfang nutzen zu können, ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt eine Aufhebung des Finanzierungsvorbehalts erforderlich, damit der Mittelabfluss der bewilligten Fördermittel nicht aufgrund der gesperrten Kofinanzierungsmittel seitens der Stadt Sehnde gefährdet wird. Der Bewilligungszeitraum für Fördermittel ist zeitlich beschränkt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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