Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0967  

 
 
Betreff: Wahl für das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Bolzum, Müllingen-Wirringen, Wassel, Wehmingen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Ortsrat Wehmingen Vorberatung
11.06.2021    Ergebnis über die Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren gemäß § 182 NKomVG des Ortsrates Wehmingen - Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat Bürgermeister Kruse festgelegt, dass für den Ortsrat Wehmingen keine Ortsratssitzung einberufen wird.      
Ortsrat Wassel Vorberatung
11.06.2021    Ergebnis über die Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren gemäß § 182 NKomVG des Ortsrates Wassel - Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat Bürgermeister Kruse festgelegt, dass für den Ortsrat Wassel keine Ortsratssitzung einberufen wird.      
Ortsrat Müllingen-Wirringen Vorberatung
09.06.2021 
Sitzung des Ortsrates Müllingen-Wirringen ungeändert beschlossen   
Ortsrat Bolzum Vorberatung
29.06.2021 
Sitzung des Ortsrates Bolzum ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
06.07.2021 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde
21.07.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt den Beschluss zu g) zu fassen.

b) Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt den Beschluss zu g) zu fassen.

c) Der Ortsrat Wassel empfiehlt den Beschluss zu g) zu fassen.

d) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt den Beschluss zu g) zu fassen.

e) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt den Beschluss zu g) zu
    fassen.      

f) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu g) zu fassen.

g) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt Frau Nicole Barnstorf für die Dauer von fünf Jahren
    zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Bolzum, Müllingen-Wirringen, Wassel,
    Wehmingen) zu wählen.

 

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Sachverhalt:

Das Amt der Schiedsperson ist neu zu besetzen. Die bisherige Schiedsperson Frau Kaufmann ist verstorben.

 

§ 3 Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter bestimmt folgende Voraussetzungen für die Übernahme eines solchen Ehrenamtes:

1)      Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

2)      Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

3)      In das Amt soll nicht berufen werden:

a)      wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.;

b)      wer nicht im Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

c)      wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Frau Nicole Barnstorf, Im Dorfe 17, 31319 Sehnde, steht zur Wahl bereit und wird von der Verwaltung für das Amt vorgeschlagen. Sie wurde bereits im zurückliegenden Auswahlverfahren für den Schiedsamtsbezirk IV vorgeschlagen und dann als Ersatzperson befürwortet. Das zuständige Amtsgericht Lehrte hat nun zugestimmt, dass der Wohnsitz der Frau Barnstorf (OT Gretenberg) in einem anderen Ortsteil als denen die zum jetzt zu besetzenden Schiedsamtsbezirk gehören, aufgrund der „Soll-Vorschrift“ zulässig ist.

 

Die Schiedsamtsvereinigungen haben ebenfalls keine Bedenken. Der Vorstand der Vereinigung der Schiedspersonen hatte aufgrund der Corona-Pandemie ein Telefongespräch mit Frau Barnstorf geführt und sie hat an einem Online-Einführungsseminar des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen teilgenommen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Nicole Barnstorf für die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Bolzum, Müllingen-Wirrigen, Wassel, Wehmingen) zu wählen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

ja

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: