Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0987  

 
 
Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen anlässlich der Verbesserung der "Ferdinand-Wahrendorff-Straße" 1. Bauabschnitt zwischen "Hindenburgstraße" und "Wilhelm-Dörries-Straße" im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde;
hier: Beschluss über die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
21.07.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht_Ferd.-Wahrend.-Str._1. BA

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Beschlussvorschlag:

 

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) Der Rat beschließt:

 

Die Aufwandsspaltung gem. § 7 sowie die Abschnittsbildung gem. § 8 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) werden in folgendem Ortsteil und folgendem Teilstück der angegebenen Straße gefasst:

 

 

Ilten, "Ferdinand-Wahrendorff-Straße" 1. Bauabschnitt, zwischen Hindenburgstraße -Raiffeisenplatz- und „Wilhelm-Dörries-Straße“, gem. Anlage                

 

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Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 06.05.2010 hat der Rat der Stadt Sehnde den Dorferneuerungsplan für die Ortsteile Bilm und Ilten beschlossen (BV 0486/2010/08). In diesem Plan ist u. a. die „Ferdinand-Wahrendorff-Straße“ aufgeführt und unter Punkt 4.1.2-Maßnahmenbericht- in verschiedene Prioritätsstufen eingeteilt worden. Dementsprechend sind hier auch zwei voneinander zeitlich getrennte Maßnahmen geplant und beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, unabhängig voneinander, Anträge auf die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) gestellt und bewilligt worden.

 

Der Ausbau der "Ferdinand-Wahrendorff-Straße" hinsichtlich der Fahrbahnoberflächenbefestigung, der Oberflächenentwässerung und des Gehwegs ist bereits abgeschlossen.

 

Aufgrund der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Sehnde vom 24.11.2020 besteht die Möglichkeit, die Beitragspflicht nach Beendigung der Teilmaßnahme mit dem Beschluss über die Aufwandsspaltung § 7 (ABS) und über die Bildung eines selbständig nutzbaren Abschnittes gem. § 8 Abs. 2 (ABS) entstehen zu lassen.

 

 

 

 

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersicht_Ferd.-Wahrend.-Str._1. BA (454 KB)