Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0992  

 
 
Betreff: Friedhofentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen
1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten
2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes
3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten
4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten
und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
16.08.2021 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar geändert beschlossen   
Ortsrat Sehnde Vorberatung
16.08.2021 
Sitzung des Ortsrates Sehnde geändert beschlossen   
Ortsrat Wassel Vorberatung
16.08.2021 
Sitzung des Ortsrates Wassel geändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
17.08.2021 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.09.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Friedhofsentwicklungskonzept-Neue Grabarten

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Ever-Haimar empfiehlt dem Rat,
    die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

b) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat,
    die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

c) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat,
    die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

d) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat,

    die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

e) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat,

    die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus
    resultierenden Planungen wird als Grundlage für die 2022 geplante Änderung der
    Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern

 1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG)

3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG)

4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG)

5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG)

6. Garten der Sternenkinder (SWG)

7. Mensch und Tier (UWG)


    werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der dazu
    gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt.

 

3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die nachfolgenden

    Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden:
 

1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30)

2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35)

3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38)

4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40):

 

    Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit
    Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen für die Gemeinschaftsanlagen und Installation
    von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 € zur
    Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Aus verschiedensten Gründen muss die am 01.01.2015 in Kraft getretene Friedhofsatzung mit der dazu gehörigen Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde geändert werden.

 

Hauptgründe hierfür sind

 

1.  Die Veränderungen in der Bestattungskultur führen dazu, dass verstärkt Urnenbeisetzung nachgefragt werden und für die Nutzungsberechtigte immer häufiger pflegefreie Grabarten wünschen.

 

2. Bodenuntersuchungen auf den kommunalen Friedhöfen haben deutlich gemacht, dass Erdbestattungen stärker an die örtlichen Bodenverhältnisse angepasst werden müssen und eine umweltfreundliche Bestattungspraxis etabliert werden muss.

 

3. Bedarfsgerechte Gestaltungsnotwendigkeit der immer stärker lückig belegten bzw. freiwerdende Grabfelder. Durch den geringeren Platzbedarf von Urnengräbern und auslaufende Nutzungsrechte bei Sarggräbern entstehen immer mehr freie Belegungsflächen auf den Friedhöfen.

 

Grundlage für die Anpassung der Friedhofsatzung stellt das nachstehende vorgestellte Friedhofskonzept für die nächsten 10-15 Jahre dar. Die Ziele des Konzeptes lauten:

 

1. Veränderungen in der Bestattungskultur deutlicher im Angebot der Grabarten abbilden

 - mehr Urnen- als Sarggräber

 - mehr pflegefreie Grabarten,

2. Anpassung der Erdbestattungen an die örtlichen Bodenverhältnisse und eine umweltfreundliche Bestattungspraxis,

3. freiwerdende Grabfelder neu und bedarfsgerecht gestalten,

4. notwendige Datengrundlage für die Überarbeitung der Friedhofssatzung mit Gebührensatzung schaffen,

5. Aufwertende Gestaltung der Friedhofsflächen als Ort für Trauer und Gedenken. Auf dem Friedhof Sehnde könnte z. B. eine Teilfläche nach Ablauf aller Nutzungsrechten an Gräbern als Parkanlage gestaltet werden.

 

Vor diesem Hintergrund wurden folgende Überplanungen auf allen kommunalen Friedhöfen vorgenommen:

 

1. Das vorhandene Angebot an Grabarten wurde überprüft und bei Bedarf angepasst (z.B. bei pflegefreien Urnenreihengräber im Rasen mit Grabplatte, selbst gestaltete Urnenwahlgrab, pflegefreien Urnenwahlgrab im Rasenfeld zweifach mit Grabplatte usw.).

2. Anpassung und Erweiterung des bisher klassischen Grabartenangebotes an die Veränderung in der Bestattungskultur.

3. Wünsche aus Politik und Bevölkerung nach verschiedenen, pflegefreien Grabarten
umsetzen.

4. Schaffung von einem breiten und würdevollen Grabartenspektrum in verschiedenen Preislagen, vgl. Anlage, Seiten 21 - 59.:

 

1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG)

2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG)

3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG)

4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG)

5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG)

6. Garten der Sternenkinder (SWG)

7. Mensch und Tier (UWG)

 

5. Überprüfung der 2014 festgelegten Überhangflächen, vgl. Anlage, Seiten 7 -17.

 

Das in der Anlage detailliert vorgestellte Friedhofsentwicklungskonzept und die daraus resultierenden Planungen sind die Grundlage die Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation und deshalb für die weitere Bearbeitung der Friedhofsatzung mit der dazugehörigen Gebührensatzung von den politischen Gremien entsprechend den Beschlussvorschlag 1 zu beschließen.

 

Die neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern bilden das Kernstück der detaillierten Planungen und stellen ebenfalls einen wichtigen Bestandteil der Änderung der Friedhofsatzung mit der dazu gehörigen Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde dar. Sie sind entsprechend dem Beschlussvorschlag 2 zu beschließen.

 

Um die neuen geplanten Grabarten verkauften zu können, müssen Pflanzmaßnahmen und vorbereitende Arbeiten im Rahmen der 2021/2022 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchgeführt werden und zwar in den Grabfeldern:

 

1. Urnenwahlgräber im Urnengarten, vgl. Anlage, Seiten 26-30

2. Urnenwahlgräber im Heckengarten, vgl. Anlage, Seiten 31-35

3. Urnenwahlgräber im Baumhain, vgl. Anlage, Seiten 36-38

4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen, vgl. Anlage, Seiten 39 und 40

 

Aus diesem Grund soll für die vorgestellten Planungen der Grabfelder durch Beschluss-vorschlag 3 die Projektfeststellung erfolgen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

0,00

noch zu kalkulieren

Aufwendungen

0,00

0,00

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

0,00

0,00

Auszahlungen

2021/2022: 63.300 €

63.300 €

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Friedhofhofsentwicklungskonzept – Grabfelder für neue Grabarten

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Friedhofsentwicklungskonzept-Neue Grabarten (8082 KB)    
Stammbaum:
2021/0992   Friedhofentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen 1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten 2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes 3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten 4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
2021/0992-1   Friedhofentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen 1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten 2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes 3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten 4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage