Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Ever-Haimar empfiehlt dem Rat,
b) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat,
c) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat,
d) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
e) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
f) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus
2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern 2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG) 3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG) 4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG) 5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG) 6. Garten der Sternenkinder (SWG) 7. Mensch und Tier (UWG)
3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden: 1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30) 2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35) 3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38) 4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40):
Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit
Sachverhalt:Aus verschiedensten Gründen muss die am 01.01.2015 in Kraft getretene Friedhofsatzung mit der dazu gehörigen Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde geändert werden.
Hauptgründe hierfür sind
1. Die Veränderungen in der Bestattungskultur führen dazu, dass verstärkt Urnenbeisetzung nachgefragt werden und für die Nutzungsberechtigte immer häufiger pflegefreie Grabarten wünschen.
2. Bodenuntersuchungen auf den kommunalen Friedhöfen haben deutlich gemacht, dass Erdbestattungen stärker an die örtlichen Bodenverhältnisse angepasst werden müssen und eine umweltfreundliche Bestattungspraxis etabliert werden muss.
3. Bedarfsgerechte Gestaltungsnotwendigkeit der immer stärker lückig belegten bzw. freiwerdende Grabfelder. Durch den geringeren Platzbedarf von Urnengräbern und auslaufende Nutzungsrechte bei Sarggräbern entstehen immer mehr freie Belegungsflächen auf den Friedhöfen.
Grundlage für die Anpassung der Friedhofsatzung stellt das nachstehende vorgestellte Friedhofskonzept für die nächsten 10-15 Jahre dar. Die Ziele des Konzeptes lauten:
1. Veränderungen in der Bestattungskultur deutlicher im Angebot der Grabarten abbilden - mehr Urnen- als Sarggräber - mehr pflegefreie Grabarten, 2. Anpassung der Erdbestattungen an die örtlichen Bodenverhältnisse und eine umweltfreundliche Bestattungspraxis, 3. freiwerdende Grabfelder neu und bedarfsgerecht gestalten, 4. notwendige Datengrundlage für die Überarbeitung der Friedhofssatzung mit Gebührensatzung schaffen, 5. Aufwertende Gestaltung der Friedhofsflächen als Ort für Trauer und Gedenken. Auf dem Friedhof Sehnde könnte z. B. eine Teilfläche nach Ablauf aller Nutzungsrechten an Gräbern als Parkanlage gestaltet werden.
Vor diesem Hintergrund wurden folgende Überplanungen auf allen kommunalen Friedhöfen vorgenommen:
1. Das vorhandene Angebot an Grabarten wurde überprüft und bei Bedarf angepasst (z.B. bei pflegefreien Urnenreihengräber im Rasen mit Grabplatte, selbst gestaltete Urnenwahlgrab, pflegefreien Urnenwahlgrab im Rasenfeld zweifach mit Grabplatte usw.). 2. Anpassung und Erweiterung des bisher klassischen Grabartenangebotes an die Veränderung in der Bestattungskultur. 3. Wünsche aus Politik und Bevölkerung nach verschiedenen, pflegefreien Grabarten 4. Schaffung von einem breiten und würdevollen Grabartenspektrum in verschiedenen Preislagen, vgl. Anlage, Seiten 21 - 59.:
1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG) 2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG) 3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG) 4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG) 5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG) 6. Garten der Sternenkinder (SWG) 7. Mensch und Tier (UWG)
5. Überprüfung der 2014 festgelegten Überhangflächen, vgl. Anlage, Seiten 7 -17.
Das in der Anlage detailliert vorgestellte Friedhofsentwicklungskonzept und die daraus resultierenden Planungen sind die Grundlage die Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation und deshalb für die weitere Bearbeitung der Friedhofsatzung mit der dazugehörigen Gebührensatzung von den politischen Gremien entsprechend den Beschlussvorschlag 1 zu beschließen.
Die neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern bilden das Kernstück der detaillierten Planungen und stellen ebenfalls einen wichtigen Bestandteil der Änderung der Friedhofsatzung mit der dazu gehörigen Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde dar. Sie sind entsprechend dem Beschlussvorschlag 2 zu beschließen.
Um die neuen geplanten Grabarten verkauften zu können, müssen Pflanzmaßnahmen und vorbereitende Arbeiten im Rahmen der 2021/2022 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchgeführt werden und zwar in den Grabfeldern:
1. Urnenwahlgräber im Urnengarten, vgl. Anlage, Seiten 26-30 2. Urnenwahlgräber im Heckengarten, vgl. Anlage, Seiten 31-35 3. Urnenwahlgräber im Baumhain, vgl. Anlage, Seiten 36-38 4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen, vgl. Anlage, Seiten 39 und 40
Aus diesem Grund soll für die vorgestellten Planungen der Grabfelder durch Beschluss-vorschlag 3 die Projektfeststellung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Friedhofhofsentwicklungskonzept – Grabfelder für neue Grabarten
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