Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0996  

 
 
Betreff: 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Nördlich Osterkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben
- Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
06.09.2021 
Sitzung des Ortsrates Rethmar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
14.09.2021 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.09.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
F31_4-1_TÖB_Beteiligung
F31_Abwägung 3-1_4-1_Feststellungsbeschluss
F31_4-2_TÖB_Beteiligung
F31_Abwägung 3-2_4-2
F31_Plan Feststellungsbeschluss
F31_Begründung Feststellungsbeschluss
F31_Umweltbericht Textteil
F31_Umweltbericht Karten

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“, Ortsteil Rethmar, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 

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Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“ im Ortsteil Rethmar Stadt Sehnde ist der Feststellungs-beschluss zu fassen.

 

 

Begründung:

Mit der 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“ im Ortsteil Rethmar, Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 17.05.2021 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen.

 

In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden.

 

Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 14.06.2021 bis einschließlich 16.07.2021. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 10.06.2021 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen.

 

Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 2 aufgeführt, die Eingaben aus den Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sind jeweils mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in der Anlage 4 aufgeführt.

 

Rechtliche Auswirkungen:

Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus den Beteiligungen muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der gesamten Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweisen und Bedenken Gebenden mitzuteilen.

 

Mit der 31. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 „Nördlich Osterkamp“ geschaffen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

1. Liste der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB

2. Abwägungsprotokoll (Tabelle) zur Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

3. Liste der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB

4. Abwägungsprotokoll (Tabelle) zur Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

5. 31. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich Osterkamp“

6.1 Begründung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans

6.2 Umweltbericht Textteil

6.3 Umweltbericht Karten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F31_4-1_TÖB_Beteiligung (73 KB)    
Anlage 3 2 öffentlich F31_Abwägung 3-1_4-1_Feststellungsbeschluss (439 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich F31_4-2_TÖB_Beteiligung (73 KB)    
Anlage 6 4 öffentlich F31_Abwägung 3-2_4-2 (134 KB)    
Anlage 4 5 öffentlich F31_Plan Feststellungsbeschluss (702 KB)    
Anlage 5 6 öffentlich F31_Begründung Feststellungsbeschluss (2124 KB)    
Anlage 8 7 öffentlich F31_Umweltbericht Textteil (2181 KB)    
Anlage 7 8 öffentlich F31_Umweltbericht Karten (3871 KB)