Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a.) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen.
d) Der Rat beschließt für das Produkte 21100 und das Produkt 21800 eine überplanmanmäßige Auszahlung in Höhe von 64.500 €, sowie für das Produkt 36500 in Höhe von 6.000 €, für die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten für die Klassen 1 - 6. Die Deckung erfolgt aus den Mitteln der Bauaunterhaltung.
Sachverhalt:Für den Bereich der Schulen / Einrichtungen für Kinder bis 12 Jahre wird derzeit diskutiert, ob die Räumlichkeiten soweit ertüchtigt werden, dass Raumlufttechnische Anlagen (RLT), einfache Lüftungsanlagen (z.B. Fensterventilatoren) oder mobile Luftfiltergeräte ergänzend zur weiterhin vorrangigen Lüftung eingesetzt werden. Die Erwartungshaltung ist derzeit, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen schnellstmöglich, im Idealfall nach den Sommerferien, zur Verfügung stehen. Für die Umsetzung sind derzeit 2 Förderwege angedacht. Der Einbau Raumlufttechnischer Anlagen(RLT) wird über eine Förderung des Bundes mit 80 % gefördert. Der Eigenanteil der Kommune beträgt 20 %. Diese Maßnahmen erfordern aus verschiedenen Gründen eine längere Planungs- und Bauzeit, so daß eine Umrüstung kurzfristig nicht möglich ist. Die Verwaltung und die Infrastruktur Sehnde haben jedoch für die Schulgebäude (Klassen 1-6) vorsorglich entsprechende Förderanträge gestellt. Ob diese Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden, soll im Beratungslauf im Oktober im Rahmen einer separaten Vorlage diskutiert werden. Neben der Bundesförderung soll es eine Landesförderung geben, die zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nur in einer Entwurfsfassung bekannt ist. Die Landesförderung stellt allein auf die Schuljahrgänge 1-6 ab. Demnach werden u.a. einfache Lüftungsanlagen und mobile Luftfiltergeräte ebenfalls mit 80 % der Kosten gefördert. Die sog „einfachen Lüftungsanlagen“ werden seitens der Verwaltung aus energetischer Sicht und wegen des Wirkungsgrades für problematisch erachtet. Um der sich schnell ausbreitenden Virusvarianten und dem allgemeinen Infektionsgeschehen entgegen zu wirken, wurde im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 89 NkomVG durch den Bürgermeister entschieden für alle Klassenräume 1-6 und alle Hortgruppenräume jeweils ein Luftfiltergerät pro Raum anzuschaffen, dass hier zusätzliche Sicherheit bietet. Die Geräte konnten Mitte August bestellt werden und sollen teilweise bereits nach den Sommerferien in der Schule aufgestellt werden. Die Restlieferung wurde bis zum Ende der Herbstferien in Aussicht gestellt.
Bestellt wurden für die Grundschulen (Produkt 21100) 60 Geräte, für die KGS (Produkt 21800), Jahrgänge 5 + 6, 16 Geräte und für die Hortgruppen (Produkt 36500) 11 Geräte.
Die Mittel für diese überplanmäßige Ausgabe sollen aus den Mitteln des Bauunterhaltes, bzw. Zuschüssen an Kindertagesstätten in freier Trägerschaft genommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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