Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/1009  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Sehnde, Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sehnde und Neufassung der Hausordnung für die Obdachlosenunterkunft in Bolzum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
08.09.2021 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.09.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Benutzungssatzung neu Obdach
Gebührensatzung neu Obdach
Hausordnung neu

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung und Ehrenamt empfiehlt dem Rat den
    Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschießt die Neufassung der Satzung über die Benutzung der 
    Obdachlosenunterkünfte der Stadt Sehnde, die Neufassung der Satzung über die
    Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt
    Sehnde und die Neufassung der Hausordnung für die Obdachlosenunterkunft in Bolzum.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sehnde sowie die Hausordnung der Obdachlosenunterkunft in Bolzum sind aus dem Jahr 1978 bzw. 2001. Die Satzung über die Gebühren wurde im Jahr 2001 jedoch nur auf die Währung € umgestellt. Eine Anpassung hat es nicht gegeben.

 

Die monatliche Benutzungsgebühr beläuft sich zurzeit auf ca. 123,00 €. Dies ist weit unter der durchschnittlichen monatlichen Gebühr in der Region Hannover und auch weit unter dem Satz, der von den jeweils zuständigen Sozialhilfeträgern als Kosten für die Unterkunft geleistet wird. Daher wird von der Verwaltung die Verdoppelung der Gebühr vorgeschlagen.

 

Zu der Anpassung der Gebührensatzung ist die Neufassung der Benutzungssatzung und der Hausordnung nur Folge richtig.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

16.600

33.200

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

16.600

33.200

Auszahlungen

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Sehnde,
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sehnde
Hausordnung für die Obdachlosenunterkunft in Bolzum

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Benutzungssatzung neu Obdach (91 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Gebührensatzung neu Obdach (90 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Hausordnung neu (91 KB)