Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/1034  

 
 
Betreff: Betriebsabrechnung Straßenreinigung
hier: Gebührenkalkulation 2022
Zwischenkalkulation 2021
Betriebsabrechnungsbogen 2020
Satzungsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
20.10.2021 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.10.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung
Anlage 2 - Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der Straßenreinigung
Anlage 3 - Betriebsabrechnungsbogen 2020
Anlage 4 - 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung

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Beschlussvorschlag:

a)   Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b)   Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c)   Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2020 in der mit
der Beschlussvorlage 2021/1034 vorgelegten Fassung zur Kenntnis und beschließt
die Zwischenkalkulation 2021 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2022.

 

Die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 28.9.2018 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 5 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinden für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.

 

Mit dem anliegenden Betriebsabrechnungsbogen der Straßenreinigung des Jahres 2020 wird das betriebswirtschaftliche Ergebnis vorgelegt. Das Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 69.970,29 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von rund 83 % entspricht.

 

Die Straßenreinigungsgebühr betrug im Jahr 2011 1,78 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge. Durch erwirtschaftete Überschüsse und milde Winter wurde der Gebührensatz in 2015 zunächst auf 1,45 € und in 2017 auf 1,20 € verringert. Unter Einbeziehung des Fehlbetrages nach der Betriebsabrechnung des Jahres 2020 sind die Überschüsse zum Ende des Jahres 2020 in der Straßenreinigung abgebaut. (s. Anlage 2).

 

Die Zwischenkalkulation des Jahres 2021 beruht auf den bis September entstandenen sowie bis Ende des Jahres voraussichtlichen Kosten. Durch den äußerst strengen Winter Anfang 2021 werden die Kosten im Winterdienst im Vergleich zu einem „normalen“ Winter erheblich höher ausfallen als für 2021 kalkuliert. Insbesondere im Bereich der Verrechnungen an den Baubetriebshof durch die entsprechend hohe Einsatzhäufigkeit des Bauhofpersonals werden die Kosten stark ansteigen. Hier zeigt sich, dass die Kosten im Bereich des Winterdienstes in hohem Maße abhängig von den Witterungsverhältnissen sind.

Aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten erhöht sich die Kostenerstattung für die Straßenreinigung an den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover ab 2021 von    0,1039 € pro Reinigungsmeter auf 0,1086 € pro Reinigungsmeter.

Voraussichtlich wird nach heutigem Stand ein Fehlbetrag in 2021 von 115.600 € entstehen.

 

Die Gebührenkalkulation 2022 basiert darauf, dass sich Art und Umfang der Straßenreinigung nicht ändern. Es wird mit gleichbleibenden Kosten gerechnet. Die Kosten im Bereich des Winterdienstes sind auf der Grundlage eines „normalen“ Winters kalkuliert. So werden die Kosten für den Personaleinsatz durch den Baubetriebshof wieder auf 150.000 € herabgesetzt. Entsprechend wird der Ansatz der Personalkostenerstattungen von anderen Produkten für den Winterdienst für Bushaltestellen und stadteigenen Grundstücke verringert. Auch wird davon ausgegangen, dass die Kooperation mit der Abfallwirtschaft Region Hannover wie bisher fortgesetzt wird. Im Jahr 2022 würde sich bei einem unveränderten Gebührensatz von 1,20 € der Fehlbetrag in der Straßenreinigung insgesamt auf 196.942 € erhöhen.

 

Da Überschüsse und Fehlbeträge nach den Vorgaben des NKAG kurzfristig auszugleichen sind, ist es notwendig, die Gebühr entsprechend anzupassen. Es wird vorgeschlagen, die Straßenreinigungsgebühr auf 1,80 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge zu erhöhen. Damit wird in 2022 ein voraussichtlicher Überschuss von 18.100 € entstehen, der bis 2022 aufgelaufene Fehlbetrag wird sich damit, wie in der Anlage 2 dargestellt, auf 94.342 € verringern.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

siehe Kalkulation

siehe Kalkulation

Aufwendungen

siehe Kalkulation

siehe Kalkulation

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

siehe Kalkulation

siehe Kalkulation

Auszahlungen

siehe Kalkulation

siehe Kalkulation

 

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Anlage/n:

Anlage 1 – Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung

Anlage 2 – Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der Straßenreinigung

Anlage 3 – Betriebsabrechnungsbogen 2020

Anlage 4 – 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung (75 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der Straßenreinigung (56 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Betriebsabrechnungsbogen 2020 (137 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung (67 KB)