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Beschlussvorschlag:Der Verwaltungsausschuss beschließ den nachstehenden Vereinen Zuschüsse entsprechend der Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde“ zu gewähren:
Sachverhalt:Der Fachausschuss 2 hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 einstimmig beschlossen den Antrag des Schützenvereins Ilten auf Bezuschussung der 2 Luftreinigungsgeräte über 6.952,95 € zu bezuschussen (1.390,59 €), auch wenn die Förderrichtlinie dies nicht vorsieht. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen den Antrag abzulehnen, da er nicht den Anforderungen des § 8 Absatz 1 der Förderrichtlinie entspricht. Die Maßnahme dient nach Auffassung des Ausschusses der Sicherung des Übungsbetriebs und wäre als fest installierte Maßnahme auch als förderfähig anerkannt.
Die Verwaltung hatte ferner vorgeschlagen den Antrag des Rudervereins für das Große Freie e.V. Lehrte / Sehnde auf Bezuschussung der Befestigung der Zufahrt und der Parkplätze auf dem Vereinsgelände abzulehnen. Die Maßnahme ist mit 14.936,89 € abgerechnet, so daß ein Zuschuss 2.987,38 € betragen würde. Auch dieser Antrag entspricht nicht den Voraussetzungen des § 8 der Förderrichtlinie. Die Maßnahme wurde mit einem großen Anteil an Eigenleistungen durch die Vereinsmitglieder (551 € Stunden) umgesetzt, was die Kosten noch einmal erheblich gesenkt hat. Eine Bezuschussung würde jedoch einen Präzendenzfall bezüglich vergleichbarer Maßnahmen schaffen. Der Regionssportbund hatte den Antrag ebenfalls abgelehnt.
Nach kurzer Diskussion wurde einstimmig empfohlen den Antrag des Rudervereins in die Fraktionen zu verweisen. Dort sollte zur Sitzung des Verwaltungsausschusses ein Votum abgegeben werden. Eine nochmalige Beteiligung des Fachausschusses 2 ist nicht notwendig. Sollte über eine Einzelfallentscheidung hinaus dauerhaft eine Förderung bestimmter Sachverhalte gewünscht werden, ist politisch eine Anpassung der Förderrichtlinie zu diskutieren. In diesem Zusammenhang wird darauf hingeiwesen, dass es sich hierbei um freiuwillige Leistungen handelt und die Stadt Sehnde derzeit ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt hat. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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