Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2022/0059  

 
 
Betreff: Einziehung von Teilflächen der Straßen "Astrid-Lindgren-Straße" und "Nordstraße" in Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Einziehungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
01.02.2022 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
08.02.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.02.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Teileinziehung_Astrid-Lindgren-Str._Luftbild
Teileinziehung_Nordstr._Luftbild

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt die Teilfläche der Straße „Astrid-Lindgren-Straße“, Flurstück 102/197 der Flur 3, Gemarkung Sehnde, zur Größe von insgesamt ca. 65 m², derzeitig Verkehrsfläche sowie die Teilfläche der Straße „Nordstraße“, Flurstück 219/4 der Flur 13, Gemarkung Sehnde, zur Größe von insgesamt ca. 35 m², derzeit Verkehrsfläche (Stichweg zur Mittelstraße) gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.

 

 

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Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 die Absicht über die Einziehung der Teilflächen der Flurstücke 102/197 der Flur 3 und 219/4 der Flur 13, beide Gemarkung Sehnde, beschlossen (vgl. Beschlussvorlage Nr. 2021/0912).

Einwendungen gegen die Einziehung wurden seither nicht erhoben.

Gründe des öffentlichen Wohls sowie eine besondere Verkehrsbedeutung, die dieser Teileinziehung entgegenstehen könnten, sind nicht erkennbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

- Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Luftbild und Markierung der Einziehungsfläche „Astrid-Lindgren-Straße“

- Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Luftbild und Markierung der Einziehungsfläche „Nordstraße“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Teileinziehung_Astrid-Lindgren-Str._Luftbild (2754 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Teileinziehung_Nordstr._Luftbild (2824 KB)