Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und §§ 3, 4 (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 3 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 3 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 3 zur Beschlussvorlage 2022/0094 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 334 "Südtorfeld“, 4. Änderung, als Satzung und die Begründung dazu. Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2022 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 28.02.2022 bis einschließlich 31.03.2022. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 24.02.2022 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden.
Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Die Eingaben aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (1) und § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlagen 1 und 3 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus den Beteiligungen muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen.
Ziel der Planung ist die Optimierung der Nutzungsmöglichkeiten der innerörtlich gelegenen Bauflächen in städtebaulich hochwertiger innerörtlicher Lage im Ortsteil Sehnde. Hiermit verbunden ist die Notwendigkeit der Realisierung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte gemäß der Bedarfsplanung „Strategiepapier zur Entwicklung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde“ in diesem Quartier. Diese Zielsetzung erfordert eine Anpassung der Festsetzungen des wirksamen Bebauungsplanes einschließlich der Gestaltungsvorschriften. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Abwägung der eingegangenen Eingaben nach § 3 (1) BauGB 2. Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB 3. Abwägung der eingegangenen Eingaben nach §§ 3, 4 (2) BauBG 4. Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“ - in Einzelteilen 5. Entwurf der Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 334 „Südtorfeld“ 5.1 Auszug wirksamer Bebauungsplan Nr. 334-1 5.2 Bebauungskonzept
Die Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/stadt/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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