Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste als Betriebsausschuss stimmt der Neufassung der Dienstanweisung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde zu.. Sachverhalt:Die Dienstanweisung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde trat mit Wirkung zum 01.09.2001 in Kraft. Die zu der Zeit getroffenen Regelungen sind jedoch nicht mehr zeitgemäß und bedürfen der Anpassung an die aktuellen Begebenheiten, Begrifflichkeiten und Rechtsvorschriften. Zudem wurde eine Regelung zur Verhinderungsvertretung der Betriebsleitung aufgenommen.
Die angepasste Dienstanweisung bedarf der Zustimmung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste als Betriebsausschusses nach § 3 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO.. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Neufassung der Dienstanweisung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde
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