Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2022/0137  

 
 
Betreff: Satzung zur Förderung des Stadtklimas durch Gehölze im Stadtgebiet der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
31.05.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt zur Kenntnis genommen   
11.10.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Bündnis 90 - Die Grünen zum Baumschutz_2021-02-24_
Satzung zur Förderung des Stadtklimas durch Gehölze_FINAL

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Veraltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Entwurfs- und Beteiligungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde stimmt der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Satzung zur Förderung des Stadtklimas durch Gehölze im Stadtgebiet der Stadt Sehnde auf der Grundlage des § 29 des Gesetzes für Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBI, S. 2542) in Verbindung mit § 22 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchg) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBI.2010, S. 104) und des § 22 des BNatSchG in Verbindung mit § 14 des NAGBNatSchG sowie §§ 10, 11 und § 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds., GVBI. 2010, S. 576) in den jeweils geltenden Fassungen und dem in den in der Anlage beigefügten Entwurf zu.

 

2. Beschluss zum Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen

Mit der Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Satzung zur Förderung des Stadtklimas durch Gehölze ist der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen vom 24.02.2021 erledigt.

 

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Sachverhalt:

Gehölze erfüllen im besiedelten Bereich und im Stadtumfeld umfangreiche ökologische Funktionen, die im Zuge der Klimaveränderung immer notwendiger werden. Sie regulieren die Temperatur, sorgen für Kühlung durch Transpiration und Beschattung, erhöhen die Luftfeuchtigkeit und verbessern vor allem in stark versiegelten Stadtbereichen das Mikroklima essenziell. Sie binden Kohlenmonoxid, filtern Feinstaub aus der Luft und produzieren den für den Großteil von Organismen lebenswichtigen Sauerstoff. Sie reduzieren Windgeschwindigkeiten sowie den Regenwasserabfluss und sind somit ein Mittel zunehmende Starkwetterereignisse abzufedern.

 

Doch nicht nur das Klima verändert sich, sondern auch die Zunahme von krankheitsfördernden Belastungen (Ozon- und Feinstaubbelastung, Zunahme psychischer Erkrankungen, wie Burnout) rückt immer öfter in den öffentlichen Fokus. Gehölze in Siedlungsbereichen steigern massiv das Wohlbefinden, die Lebensqualität, sogar die Lebenserwartung der Bewohner*innen und bestimmen im entscheidenden Maße die Wohlqualität. Sie vermitteln ein Stück Natur im urbanen Bereich und machen den Wechsel der Jahreszeiten erlebbar.

 

Stadtgrün spielt eine zentrale Rolle Bereich des Arten- und Naturschutzes. Es schafft Lebensraumstätten für viele Tierarten umso die Artenvielfalt zu erhöhen und den Artenschwund aufzuhalten.

 

So wichtig Nachpflanzungen und Neupflanzungen mit Jungbäumen sind, es gilt unsere „alten“ Bäume zu erhalten! Das ist eine der wichtigsten Aufgaben zur Anpassung an die Klimaerwärmung und dem Entgegenwirken des Artensterbens im kommunalen und städtischen Raum.

 

Mit dem Erlass einer Satzung zur Förderung und Schutz der städtischen Gehölze kann sowohl auf die Stadtökologie und die Stadtgestaltung Einfluss genommen werden, als auch auf die Wohlfahrtswirkung die mit dem Erhalt von Grün einhergeht. Durch die Regelung von Nachpflanzungen kann der Gehölzbestand auf einem Niveau gehalten werden.

 

Bürger haben die Möglichkeit sich von der Stadt Sehnde unentgeltlich über Pflege und Erhaltungsmaßnahmen für geschützte Gehölze in ihrem Eigentum beraten zu lassen. Durch die Förderung bestimmter kostenintensiver Maßnahmen wird zudem hervorgehoben, dass für die Entwicklung eines alten Baumbestandes auf privaten Flächen, der wiederum maßgeblich zum Natur-, und Klimaschutz beiträgt, auch finanzielle Aufwendungen nicht gescheut werden und sich der Bürger nicht alleine gelassen fühlen muss.

 

Die Satzung wurde u. a. auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Sehnde vom 24.02.2021 erarbeitet und soll das Ergebnis präsentieren. Damit ist der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen erledigt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

2. Entwurf der Satzung zur Förderung des Stadtklimas durch Gehölze

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag Bündnis 90 - Die Grünen zum Baumschutz_2021-02-24_ (315 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Satzung zur Förderung des Stadtklimas durch Gehölze_FINAL (137 KB)