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Vorlage - 2022/0147  

 
 
Betreff: 2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
29.06.2022 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan 2022

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den

    Beschluss zu c) zu fassen.

 

b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung und den 2. Nachtragshaushaltsplan für

    das Haushaltsjahr 2022 in der der Beschlussvorlage Nr. 2022/0147 beigefügten   

    Fassung.

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Sachverhalt:

Durch den Krieg in der Ukraine sind viele Menschen aus ihrer Heimat vertrieben worden und haben auch hier bei uns in Deutschland Schutz gesucht. Das Land Niedersachsen hat die Verteilquote daher zwischenzeitlich unter Berücksichtigung bisher erfolgter Zuweisungen auf 345 aufzunehmende Personen für Sehnde angehoben. Zugewiesen wurden (Stand 13.05.2022) 32 Asylbewerber und 108 Vertriebene aus der Ukraine.

 

Dementsprechend müssen noch 205 Personen aufgenommen werden. Unberücksichtigt bleiben bis zur Meldung der aufgenommenen Vertriebenen bei der Landesaufnahmebehörde die tatsächlich aufgenommenen Personen. 277 Personen aus der Ukraine beziehen aktuell Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn diese nach Abarbeitung der Rückstände bei Landesaufnahmebehörde und Ausländerbehörde alle berücksichtigt würden, müssten lediglich noch 36 Personen aufgenommen werden.

 

Um diese hohe Zahl von Menschen unterbringen zu können, wurden neben Wohnungen auch Gemeinschaftsunterkünfte angemietet. Insgesamt bestehen derzeit vier Gemeinschaftsunterkünfte mit bis zu 214 Plätzen. Nach und nach sollen diese durch Umzüge in die Wohnungen perspektivisch wieder abgebaut werden. Daher wird auch weiterhin abgeschlossener Wohnraum für Geflüchtete gesucht.

 

Die Kosten für eine Unterbringung sowie (da wo es erforderlich ist) für ein Catering werden im Rahmen der Benutzungsgebühren den Vertriebenen in Rechnung gestellt. In den Gemeinschaftsunterkünften übernimmt die Region Hannover keine Kosten für einen Leerstand. Angesichts der aktuellen Zuweisungspraxis der Landesaufnahmebehörden lässt sich ein Leerstand leider oftmals nicht vermeiden. Hierfür wurden 15 % bei den Benutzungsgebühren pauschal in Abzug gebracht.

Der Ansatz für Mieten und Pachten für die Unterbringung der Geflüchteten erhöht sich damit um insgesamt 1.535.000 €, wovon ein Anteil von 1.304.750 € über die Benutzungsgebühren refinanziert wird. Damit verbleibt ein Finanzierungsanteil von 230.250 € bei der Stadt Sehnde, der wiederum den Haushaltsfehlbetrag entsprechend erhöht.

 

Allerdings soll hier eine Unterstützung durch den Bund mit einer Fördersumme von bundesweit insgesamt 500 Mio. Euro erfolgen. Die voraussichtlich entstehenden Unterbringungskosten wurden von der Stadt Sehnde für dieses Programm über die Region Hannover angemeldet. Ob und inwieweit wir letztlich Mittel erhalten, ist ungewiss. Daher wurde hierfür keine Veranschlagung vorgenommen.

 

Auch wenn das ehrenamtliche Engagement sehr hoch ist, so ist doch eine professionelle Sozialarbeit gerade in der Willkommensphase und insbesondere in den Gemeinschaftsunterkünften unerlässlich. Es handelt sich teilweise um schwer traumatisierte Menschen, die direkt lebenspraktische Unterstützung bei vielen Problemen benötigen. Da es sich um kurzfristige und kurzzeitige Beauftragungen handelt und der Markt für qualifizierte Kräfte leergefegt ist, entstehen hierfür bis Jahresende Kosten in Höhe von 188.000 €. Die Region Hannover kann aufgrund des noch nicht genehmigten Haushaltes keine verbindliche Angabe zur Verteilung der Mittel für Flüchtlingssozialarbeit machen, aber nach dem aktuellen Berechnungsverfahren besteht die Aussicht, dass wir in diesem Haushaltsjahr 156.677 € erhalten. Einkalkuliert waren aufgrund der bei Veranschlagung sinkenden Flüchtlingszahlen lediglich 100.000 €.  Die Bundesregierung hat außerdem zugesagt, eine Regelung zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und Kommunen zu finden. Hierzu gibt es noch keine näheren Angaben. Es bleibt abzuwarten, ob hierüber weitere Mittel bereitgestellt werden.

 

Für die Möblierung der neu anzumietenden Wohnungen und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften wurden 40.000 € zugrunde gelegt. Diese Kosten können bei Bezug der Wohnungen weitestgehend aus den Fallakten gezahlt und so von der Region an die Stadt Sehnde erstattet werden. Hierfür wurden 35.000 € berücksichtigt.

 

Bis die Vertriebenen Konten einrichten können, erhalten sie die ersten Leistungen als Barschecks. Diese werden aus städtischen Mitteln geleistet und dann quartalsweise von der Region erstattet. Durch den hohen Zustrom sind diese Leistungen erheblich gestiegen und werden daher sowohl beim Aufwand wie auch beim Ertrag erhöht.

 

Auf Grund dieser beschriebenen erheblichen Mehraufwendungen, die nicht in voller Höhe als Erträge erstattet werden, ist die Aufstellung einer auf den Ukraine-Krieg maßnahmenbezogenen 2. Nachtragshaushaltssatzung und eines 2. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 zwingend erforderlich.

 

Auf Grund der veranschlagten Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mehrerträgen und Mehreinzahlungen stellt sich der 2. Nachtragshaushalt 2022 wie folgt dar:

 

1. Ergebnishaushalt

 

 Ordentliche Erträge      49.929.300 €

 Ordentliche Aufwendungen     58.156.500 €

 Außerordentliche Ertrage          259.000 € 

 

 Ergibt einen Haushaltsfehlbetrag von insgesamt     7.968.200 €

 

 

 

 

 

2. Finanzhaushalt

 

 Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit   46.866.400 €

 Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit   53.794.400 €

 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit      6.963.000 € 

 

 Einzahlungen für Investitionstätigkeit     2.517.700 €

 Auszahlungen für Investitionstätigkeit   36.023.700 €

 Saldo aus Investitionstätigkeit    33.506.000 €

 

 Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit   33.524.000 €

 Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit        902.100 €

 Saldo aus Finanzierungstätigkeit    32.621.900 € 

 

 

Der Haushaltsfehlbetrag im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2022 wird sich durch die
2. Nachtragshaushaltssatzung gegenüber der 1. Nachtragshaushaltssatzung von 7.525.300 € um 442.900 € auf nun 7.968.200 € erhöhen. Zusätzliche Kreditaufnahmen sind nicht geplant, da keine weiteren Investitionsmaßnahmen geplant sind.

 

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung, der angepasste Ergebnis- und Finanzhaushalt mit den jeweilig betroffenen Produkten sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Aufwendungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

Auszahlungen

siehe Nachtragshaushalt

siehe Nachtragshaushalt

 

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Anlage/n:

2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan 2022

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan 2022 (556 KB)