Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2022/0172  

 
 
Betreff: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum infektionsgerechten Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder;
Antragsstellung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
01.09.2022 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a.) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales schlägt vor den Beschluss zu c.) zu fassen.

b.) Der Verwaltungsauschuss empfiehlt den Beschluss zu c.) zu fassen

c.) Der Rat der Stadt Sehnde beschliesst, dass die Verwaltung einen Förderantrag mit vorzeitigem Maßnahmenbeginn für die Ausstattung der Schulen mit CO2 - Ampeln stellt. Mit der Beschaffung ist nach Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zu beginnen.

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Sachverhalt:

Mit RdErl. d. MK vom 29.06.2022 wurde die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder“ inhaltlich und zeitlich erweitert. Demnach können nun für folgende Maßnahmen Anträge bis zum 31.10.2022 gestellt werden:
 

1.)  CO2 – Ampeln zum Einsatz in förderfähigen Räumen (z.B. Unterrichtsräume, Lehrerzimmer, Besprechungszimmer),

2.) technische Anlagen, für förderfähige Räume, die das regelmäßige Lüften mit einem ausreichenden Luftaustausch sicherstellen und dabei die Thermische behaglichkeit unterstützen, z.-B. einfache Zu- und Abluftanlagen oder automatisierte kontrollierte Fensterspaltöffnungen

3.) mobile oder stationäre Luftreinigungsgeräte in förderfähigen Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (Kippfenster, Lüftung im Umluftbetrieb oder Räume, in denen Lüftung zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führt).

 

Die Bescheiderteilung durch die Förderstelle hat bis zum 31.12.2022 zu erfolgen. Die Geräte müssen bis zum 31.01.2023 (Ende des Förderzeitraumes) bezahlt sein. Die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist möglich, beinhaltet aber das Risiko keine Förderung zu erhalten. Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (zu 1.) 250 € je Raum, zu 2.) und 3.) 4.000 € je Raum.

 

Aufgrund der Kürze des Umsetzungszeitraumes und der finanziellen und personellen Ressourcen kommt aus Sicht der Verwaltung nur eine Anschaffung von CO2 – Ampeln in Betracht, sofern man die Förderrichtlinie in Anspruch nehmen will.

Außerdem würden die Ampeln im Hinblick auf die sich abzeichnende Energieknappheit Hinweise auf sinnvolle Lüftungsintervalle in den Schulen geben.

Die Verwaltung geht von rund 260 anzuschaffenden Geräten für den gesamten Schulbereich aus. Bei maximal 250 € je Gerät wären dies Ausgaben in Höhe 65.000 €. Bei einer maximalen Förderung könnten hiervon 52.000 € erstattet werden.

 

Entsprechende Mittel sind für den Haushalt 2023 angemeldet.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

52.000 €

Auszahlungen

 

65.000 €

 

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Anlage/n: