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Vorlage - 2022/0198  

 
 
Betreff: Betriebsabrechnung Straßenreinigung
hier: Gebührenkalkulation 2023
Zwischenkalkulation 2022
Betriebsabrechnungsbogen 2021
Satzungsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
02.11.2022 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.11.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung
Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der Straßenreinigung
Betriebsabrechnungsbogen 2021
2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung

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Beschlussvorschlag:

a)   Der Ausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

b)   Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c)   Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2021 in der mit
der Beschlussvorlage 2022/0198 vorgelegten Fassung zur Kenntnis und beschließt
die Zwischenkalkulation 2022 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2023.

Die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 28.9.2018 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 5 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinden für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.

 

Mit dem anliegenden Betriebsabrechnungsbogen der Straßenreinigung des Jahres 2021 wird das betriebswirtschaftliche Ergebnis vorgelegt. Das Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 113.399,24 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von rund 78 % entspricht. Durch den äußerst strengen Winter Anfang 2021 sind die Kosten im Winterdienst im Vergleich zu einem durchschnittlichen Winter erheblich höher ausgefallen als für 2021 kalkuliert. Insbesondere im Bereich der Verrechnungen an den Baubetriebshof durch die entsprechend hohe Einsatzhäufigkeit des Bauhofpersonals sind die Kosten stark angestiegen.

 

Im Hinblick auf die entstandenen Fehlbeträge wurde die Straßenreinigungsgebühr ab dem Jahr 2022 um 60 Cent auf 1,80 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge erhöht, wobei sich die Gebührenanpassung erst mit Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2022 auswirken wird.

 

Die Zwischenkalkulation des Jahres 2022 beruht auf den bis September entstandenen sowie bis Ende dieses Jahres voraussichtlichen Kosten. Danach wird, Stand jetzt, ein Überschuss von 10.400 € erwirtschaftet werden. Hier wurde ursprünglich mit einem Überschuss von 18.100 € gerechnet.

 

Die Gebührenkalkulation 2023 basiert darauf, dass sich Art und Umfang der Straßenreinigung nicht ändern. Auch wird davon ausgegangen, dass die Kooperation mit der Abfallwirtschaft Region Hannover wie bisher fortgesetzt wird. Die Kosten im Bereich des Winterdienstes sind auf der Grundlage eines durchschnittlichen Winters kalkuliert.

 

Durch die gestiegenen Kosten in nahezu allen Bereichen, müssen diese, insbesondere bei der Haltung von Fahrzeugen und der Kostenerstattung an die Abfallwirtschaft Region Hannover, nach oben angepasst werden.

Infolgedessen würde im Jahr 2023 bei einem unveränderten Gebührensatz von 1,80 € ein Fehlbetrag von 41.600 € entstehen.

 

Durch diese Kostensteigerung kann der geplante Abbau der vorhandenen Fehlbeträge durch die Gebührenanpassung 2022 nicht mehr kompensiert werden. Von daher wird eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühr unumgänglich, zumal Überschüsse und Fehlbeträge nach den Vorgaben des NKAG kurzfristig auszugleichen sind.

 

Aus den oben genannten Gründen wird vorgeschlagen, die Straßenreinigungsgebühr auf 2,16 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge zu erhöhen. Damit wird in 2023 ein voraussichtlicher Überschuss von 27.300 € entstehen, der bis 2022 aufgelaufene Fehlbetrag wird sich damit, wie in der Anlage 2 dargestellt, auf rund 72.540 € verringern.

 

Das Verwaltungsgericht Hannover hat festgestellt, dass in der Straßenreinigungsgebührensatzung eine Regelung bei Grundstücken, die nicht mit der vollen Länge einer Grundstücksseite an der zu reinigenden Straße anliegen, zusätzlich auch Frontlängen für nicht an der Straße anliegende zugewandte Grundstücksseiten zugrunde gelegt werden müssen, fehlt.

Mit der anliegenden Änderung der Satzung wird der Auffassung des Gerichts nunmehr genüge getan.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

siehe Kalkulation

siehe Kalkulation

Aufwendungen

siehe Kalkulation

siehe Kalkulation

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

siehe Kalkulation

siehe Kalkulation

Auszahlungen

siehe Kalkulation

siehe Kalkulation

 

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Anlage/n:

Anlage 1 – Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung

Anlage 2 – Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der Straßenreinigung

Anlage 3 – Betriebsabrechnungsbogen 2021

Anlage 4 – 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung (76 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der Straßenreinigung (56 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Betriebsabrechnungsbogen 2021 (142 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung (76 KB)    
Stammbaum:
2022/0198   Betriebsabrechnung Straßenreinigung hier: Gebührenkalkulation 2023 Zwischenkalkulation 2022 Betriebsabrechnungsbogen 2021 Satzungsänderung   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2022/0198-1   Betriebsabrechnung Straßenreinigung hier: Gebührenkalkulation 2023 Zwischenkalkulation 2022 Betriebsabrechnungsbogen 2021 Satzungsänderung   FD Finanzen   Beschlussvorlage