Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2023/0272  

 
 
Betreff: Wahl von Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
24.05.2023 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
08.06.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auszug GVG - Vertrauenspersonen

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt, Frau Anna Marotzke und Herrn Gustav Heineke zu Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss zu wählen.

 

 

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Sachverhalt:

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind für die Dauer von fünf Geschäftsjahren aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffen und die Hilfsschöffen für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten sowie für die Landgerichte zu wählen.

Dazu tritt beim Amtsgericht jedes fünfte Jahr ein Ausschuss (Schöffenwahlausschuss) zusammen, der aus dem Richter am Amtsgericht als Vorsitzender, einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern besteht.

Die Vertrauenspersonen sind aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks zu wählen. Für den Bezirk des Amtsgerichts Lehrte, der mehrere Teile des unteren Verwaltungsbezirks Region Hannover (die Städte Lehrte und Sehnde) umfasst, ist die Verteilung der zu wählenden Vertrauenspersonen auf diese von der zuständigen obersten Landesbehörde (Nds. Ministerium für Inneres und Sport/Nds. Justizministerium) mit Erlass vom 1. November 2022 bestimmt worden.

Danach sind vom Rat der Stadt Sehnde zwei Vertrauenspersonen zu wählen. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder erforderlich.

Dem Amtsgericht sind die gewählten Vertrauenspersonen bis zum 1. Juli 2023 zu benennen.

Die Fraktionen wurden mit Schreiben vom 11. Januar 2023 um die Benennung von Vorschlägen gebeten.

Ein Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz ist beigefügt. Die §§ 32-35 GVG finden auch

auf die Vertrauenspersonen Anwendung.

 

Vorgeschlagen wurden folgende Personen:

  • Frau Anna Marotzke aus Sehnde
  • Herr Gustav Heineke aus Wehmingen

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Auszug GVG-Vertrauenspersonen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Auszug GVG - Vertrauenspersonen (68 KB)