Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste schlägt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Die/Der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Sitzung der Gesellschafterversammlung den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Sehnde GmbH für das Jahr 2022 wird
2. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 522.240,34 € wird entsprechend des Vorschlages des Aufsichtsrates zu 100 %, der Gewinnrücklage der Stadtwerke Sehnde GmbH zugeführt.
Sachverhalt:Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH hat die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss und die Verwendung des Ergebnisses festzustellen sowie die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zu erteilen.
Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 20.09.2023 den Jahresabschluss 2022 und den Prüfungsbericht beraten und folgende Beschlüsse fassen:
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2022 festzustellen.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 522.240,39 € soll entsprechend des Vorschlages der Geschäftsleitung zu 100 % der Gewinnrücklage zugeführt werden.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung für das Abschlussjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Rat der/dem Vertreter*in der Stadt Sehnde die Weisung, über die o.g. Beschlüsse entsprechend abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers - Bilanz zum 31.12.2022 - Gewinn- und Verlustrechnung 2022 - Anhang für das Geschäftsjahr 2022 - Lagebericht 2022
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||