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Vorlage - 2023/0328-1  

 
 
Betreff: Beschlussfassung zur Gründung einer weiteren Tochtergesellschaft der Stadtwerke Sehnde GmbH;
hier: Beauftragung der/des Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2023/0328
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Angepasster Entwurf des Gesellschaftsvertrages der SIG Sehnde-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH

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Beschlussvorschlag:

Der Rat fasst folgenden Beschluss:

 

Die/Der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

  1. Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH beschließt auf Grundlage des anliegenden Gesellschaftsvertrags die Beteiligung der Stadtwerke Sehnde GmbH an der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in Sehnde.

 

  1. Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH beauftragt die Geschäftsführung der Stadtwerke Sehnde GmbH, die Gründung der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH gemeinsam mit der Volksbank Immobilien- und Baulandentwicklungsgesellschaft Hildesheim-Lehrte-Pattensen mbH durchzuführen.

 

  1. Gemäß § 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags ist jeder Gesellschafter berechtigt, eine/n Geschäftsführer*in seines Vertrauens zu entsenden. Die Gesellschafterversammlung beschließt, die Geschäftsführung der Stadtwerke Sehnde GmbH in die SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH zu entsenden.

 

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Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2023 die Beschlussvorlage Nr. 2023/0328 zur Gründung einer weiteren Tochtergesellschaft der Stadtwerke Sehnde GmbH beraten und beschlossen, dem Rat zu empfehlen, folgende Änderungen zu beschließen:

 

- In den Punkten 2 und 3 des Beschlussvorschlages wird der Name Frau Natalie Heinrichs

  durch die Geschäftsführung der Stadtwerke Sehnde GmbH ersetzt.

 

- In § 9 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-

  Gesellschaft mbH wird der Halbsatz „i. S. d. § 138 NKomVG“ ersatzlos gestrichen. Der Satz 

  lautet damit „Zwei Mitglieder werden durch die Stadt Sehnde entsandt“.

 

Ein angepasster Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist dieser Nachtrags-Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

Sind noch zu ermitteln

 

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Anlage/n:

Angepasster Entwurf Gesellschaftsvertrag der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Angepasster Entwurf des Gesellschaftsvertrages der SIG Sehnde-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH (95 KB)    
Stammbaum:
2023/0328   Beschlussfassung zur Gründung einer weiteren Tochtergesellschaft der Stadtwerke Sehnde GmbH; hier: Beauftragung der/des Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrages   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2023/0328-1   Beschlussfassung zur Gründung einer weiteren Tochtergesellschaft der Stadtwerke Sehnde GmbH; hier: Beauftragung der/des Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrages   FD Finanzen   Beschlussvorlage