Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Rethmar und bildet einen Bauabschnitt der Siedlungserweiterung am westlichen Rand von Rethmar. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die B65 (Hauptstraße), im Osten durch die westliche Bebauung der Straße „Backhausfeld“, im Südosten durch den Weg zur Erschließung des Friedhofes begrenzt. Im Süden und Westen grenzt die freie Feldmark an den Geltungsbereich. Im Geltungsbereich sind die Flächen des ehemaligen Bundessortenamtes mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Das Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 214 „Vorwerks Garten“, Nr. 215 „Kleines Backhausfeld“ und Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ ist im Rahmen der Siedlungserweiterung „Rethmar West“ mit den Aufstellungsbeschlüssen am 15.02.2018 eingeleitet worden. Zunächst war die Siedlungserweiterung in drei Abschnitten mit jeweils einen Bebauungsplan geplant. Während des weiteren Bauleitplanverfahrens wurde die Siedlungserweiterung in zwei Bebauungsplänen zusammengefasst, den Bebauungsplan Nr. 214 „Vorwerks Garten“ und den Bebauungsplan Nr. 215 „Backhausfeld“. Damit erübrigte sich das weitere Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 216 „Großes Backhausfeld“. Damit kann der Aufstellungsbeschluss vom 15.02.2018 zum Bebauungsplan Nr. 216 „Großes Backhausfeld“ aufgehoben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich - Luftbild 2016 mit Geltungsbereich
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