Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Gemäß § 35 der EigBetrVO in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden. Entsprechend § 157 des NKomVG erfolgt die Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung durch das für die Stadt Sehnde zuständige Rechnungsprüfungsamt. Mit dieser Vorlage wird als Anlage der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020 vorgelegt. Gemäß des Berichtes über die Abschlussprüfung schließt das Haushaltsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 163.122,19 € ab. Der Jahresabschluss 2020 mit der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sowie dem Anhang mit dem Rechenschaftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt. Stellungnahme der Betriebsleitung zum Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020: Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir am 04.10.2023 den Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020 vorgelegt. Dieser stellt in erster Linie die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2020 dar und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab. Im Anschluss an die Erstellung des Schlussberichtes nimmt die Betriebsleitung, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsbemerkungen. Die Stellungnahme der Betriebsleitung ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2020 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu der die Betriebsleitung wie folgt Stellung nimmt: Prüfungsbemerkung zu Punkt 2.5 Steuerung: „Da für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 noch keine BAB´s vorgelegt wurden, konnten diese auch nicht auf Plausibilität geprüft werden. Dies wird in der Jahresabschlussprüfung 2021 nachgeholt. Dementsprechend ist fraglich, ob die Regelungen des § 5 NKAG eingehalten wurden.“ Stellungnahme: Prüfungsbemerkung zu Punkt 4. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020: „Die gesetzlichen Vorschriften für die Fristen zum Jahresabschluss und zur Vorlage wurden somit nicht eingehalten.“ Stellungnahme: Feststellung des Jahresabschlusses Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung der Betriebsleitung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1 - Jahresabschluss 2020 Anlage 2 - Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020
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