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Vorlage - 2023/0342  

 
 
Betreff: Eigenbetrieb Stadtentwässerung
hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2020 des Eigenbetriebes - Stadtentwässerung Sehnde - sowie Entlastung der Betriebsleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
08.11.2023 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
16.11.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stadtentwässerung Jahresabschluss 2020
Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020

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Beschlussvorschlag:

a)      Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

c)      Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
  3. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 163.122,19 € wird mit der gem. § 12 Abs. 1 EigBetrVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 35 der EigBetrVO in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.

Entsprechend § 157 des NKomVG erfolgt die Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung durch das für die Stadt Sehnde zuständige Rechnungsprüfungsamt.

Mit dieser Vorlage wird als Anlage der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020 vorgelegt.

Gemäß des Berichtes über die Abschlussprüfung schließt das Haushaltsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 163.122,19 € ab.

Der Jahresabschluss 2020 mit der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sowie dem Anhang mit dem Rechenschaftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt.

Stellungnahme der Betriebsleitung zum Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020:

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir am 04.10.2023 den Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020 vorgelegt. Dieser stellt in erster Linie die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2020 dar und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab.

Im Anschluss an die Erstellung des Schlussberichtes nimmt die Betriebsleitung, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsbemerkungen. Die Stellungnahme der Betriebsleitung ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses.

Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2020 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu der die Betriebsleitung wie folgt Stellung nimmt:

Prüfungsbemerkung zu Punkt 2.5 Steuerung:

„Da für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 noch keine BAB´s vorgelegt wurden, konnten diese auch nicht auf Plausibilität geprüft werden. Dies wird in der Jahresabschlussprüfung 2021 nachgeholt. Dementsprechend ist fraglich, ob die Regelungen des § 5 NKAG eingehalten wurden.“

Stellungnahme:
Die BAB´s für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 wurden am 04.10.2023 an das Rechnungsprüfungsamt übergeben und bereits durch dieses geprüft.

Prüfungsbemerkung zu Punkt 4. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020:

„Die gesetzlichen Vorschriften für die Fristen zum Jahresabschluss und zur Vorlage wurden somit nicht eingehalten.“

Stellungnahme:
Aufgrund knapper Personalressourcen und einem langfristigen Ausfall der zuständigen Sachbearbeiterin, konnte die Frist für den Jahresabschluss nicht eingehalten werden.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung der Betriebsleitung.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2020, der Lage- und Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde nach pflichtmäßiger Prüfung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität werden im Jahresabschluss entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen dargestellt. Bei den Erträgen und Aufwendung sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1 - Jahresabschluss 2020

Anlage 2 - Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stadtentwässerung Jahresabschluss 2020 (499 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020 (748 KB)