Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 2. Änderungssatzung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.12.2012 in der vorgelegten Fassung. Sachverhalt:Entsprechend dem Haushaltssicherungskonzept (HSK) zum Haushaltsplan 2021/2022 wurde zum 01.01.2022 der Steuersatz für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 14 v.H. auf 19 v.H. erhöht. Inzwischen wurde durch die Rechtsprechung bestätigt, dass auch ein Steuersatz von 22 v.H. keine erdrosselnde Wirkung hat. Da auch der laufende Haushaltsplan 2023/2024 einem HSK unterliegt, soll dieser Steuersatz jetzt auf 22 v.H. erhöht werden.
Insgesamt ist allerdings festzustellen, dass sich der Spielbetrieb unter Corona teilweise in das Internet verschoben hat und wegen geringerer Umsätze die Vergnügungssteuer im Vergleich zu Vorjahren geringer ausfällt. Durch diese vorgeschlagene Erhöhung des Steuersatzes wird nach heutiger Einschätzung ein Mehrertrag in Höhe von ca. 30.000 € erwirtschaftet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung
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