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Vorlage - 2023/0346  

 
 
Betreff: 2. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.12.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kasse und Steuern   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
08.11.2023 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
16.11.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.12.2012

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die 2. Änderungssatzung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.12.2012 in der vorgelegten Fassung.

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Sachverhalt:

Entsprechend dem Haushaltssicherungskonzept (HSK) zum Haushaltsplan 2021/2022 wurde zum 01.01.2022 der Steuersatz für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 14 v.H. auf 19 v.H. erhöht. Inzwischen wurde durch die Rechtsprechung bestätigt, dass auch ein Steuersatz von 22 v.H. keine erdrosselnde Wirkung hat. Da auch der laufende Haushaltsplan 2023/2024 einem HSK unterliegt, soll dieser Steuersatz jetzt auf 22 v.H. erhöht werden.

 

Insgesamt ist allerdings festzustellen, dass sich der Spielbetrieb unter Corona teilweise in das Internet verschoben hat und wegen geringerer Umsätze die Vergnügungssteuer im Vergleich zu Vorjahren geringer ausfällt.

Durch diese vorgeschlagene Erhöhung des Steuersatzes wird nach heutiger Einschätzung ein Mehrertrag in Höhe von ca. 30.000 € erwirtschaftet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

270.000 €

235.000 €

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

270.000 €

235.000 €

 

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Anlage/n:

2. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Sehnde vom 13.12.2012 (231 KB)