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Vorlage - 2023/0357  

 
 
Betreff: Benennung von Vertreter*innen der Stadt Sehnde in der Sehnder-Immobilien-Entwicklungsgesellschaft (SIG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Gremienbetreuung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
16.11.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen

b) der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

 

1) Gesellschafterversammlung

 

Der/die Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH wird angewiesen, den/die nachfolgenden vom Rat gewählten Vertreter*in für die Gesellschafterversammlung der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH zu benennen.

 

Vertreter*in: ................................... Stellvertreter*in:.............................

_______________________________________________________________

 

2) Aufsichtsrat

 

Der Rat beschließt, folgende*n Vertreter*innen in den Aufsichtsrat der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH zu entsenden.

 

Vertreter*innen der Stadt:

 

  1. ........................................................
  2. .........................................................

________________________________________________________________

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Sachverhalt:

Die Stadt ist nicht Gesellschafterin der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft  mbH, sondern sie ist nur mittelbar über die Stadtwerke, deren Mitgesellschafterin sie ist, beteiligt. Die Stadtwerke GmbH entsendet eine*n Vertreter*in in die Gesellschafterversammlung der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH.

 

Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft gehören dem Aufsichtsrat insgesamt vier Personen an, wovon zwei Mitglieder von der Stadt Sehnde entsandt werden.

 

Darüber hinaus ist ein*e Verteter*in für die Gesellschaftervertretung der SIG zu benennen, der durch den/die weisungsgebundene*n Vertreter*in der Stadt Sehnde im Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde zu wählen ist.

 

Herr Bürgermeister Olaf Kruse hat auf seinen Sitz im Aufsichtsrat gem. § 138 Abs. 2 NKomVG in der Ratssitzung vom 28.09.2023 verzichtet (s. Punkt 28.1 des Protokolls vom 28.9.2023).

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Stammbaum:
2023/0357   Benennung von Vertreter*innen der Stadt Sehnde in der Sehnder-Immobilien-Entwicklungsgesellschaft (SIG)   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage
2023/0357-1   Benennung von Vertreter*innen der Stadt Sehnde in der Sehnder-Immobilien-Entwicklungsgesellschaft (SIG)   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage