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Vorlage - 2024/0390  

 
 
Betreff: 2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
07.02.2024 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan 2024

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu
    fassen.

 

b.) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung und den 2. Nachtragshaushaltsplan
    für das Haushaltsjahr 2024 in der der Beschlussvorlage Nr. 2024/0390 beigefügten
    Fassung.

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Sachverhalt:

Der Rat hat in seinen Sitzungen am 28.09.2023 und 21.12.2023 die Schaffung neuer notwendiger Stellen beschlossen. Für die Bewirtschaftung bzw. Besetzung der Stellen ist jeweils eine freie und besetzbare Planstelle für Beamtinnen und Beamte oder eine andere Stelle für Beschäftigte im Stellenplan vorzusehen. Die Änderungen der Anzahl der Stellen wurden in diesem Nachtrag umgesetzt.
Des Weiteren sind neben den bereits bei der Aufstellung des Stellenplanes 2024 aufgenommen Stellen alle unterjährigen Änderungen zum Stellenplan 2023 aufgenommen worden. Aus der Veränderungsliste sind die Beschlüsse des Rates aus seinen Sitzungen vom 28.09.2023 und 21.12.2023 sowie die gesetzlichen und tarifrechtlichen Änderungen (Höhergruppierungen) aus dem Jahr 2023 ersichtlich.

Der Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplanes kann nur durch Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit aufzustellendem Nachtragshaushaltsplan geändert werden.
Da mögliche Mehraufwendungen und -auszahlungen aus den Veränderungen im Stellenplan in den Personalbudgets gedeckt sind, wirken sich diese Veränderungen nicht auf die Höhe der im Haushaltsplan festgesetzten Endsummen der Aufwendungen und Auszahlungen aus.

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung sowie der Nachtragshaushaltsplan mit dem angepassten Stellenplan sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

2. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2024

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan 2024 (574 KB)