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Vorlage - 2024/0392  

 
 
Betreff: Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Rethmar
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
31.01.2024 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Ortsrat Rethmar Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat (vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsrates Rethmar), den Beschluss zu d) zu fassen.

b) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen.

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen.

d) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, Herrn Christian Huch für die Zeit vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2030 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rethmar zu ernennen.

 

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Sachverhalt:

Die Amtszeit des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Rethmar endet am 31. März 2024 durch Zeitablauf. Am 20. Januar 2024 hat die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Rethmar Herrn Christian Huch erneut zur Ernennung vorgeschlagen.

Eine Ernennung zum 1. April ist aufgrund der erforderlichen Gremienbeschlüsse nicht umsetzbar. Von daher erfolgt vom 1. bis zum 30. April 2024 eine vorübergehende kommissarische Beauftragung, die förmliche Ernennung wird dann am Stadtfeuerwehrtag vollzogen.

 

Gem. § 20 Abs. 4 S.3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Die nach § 8 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Huch erfüllt.

Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen keine Bedenken gegen die Ernennung.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n: