Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2024/0393  

 
 
Betreff: Einziehung von Teilflächen der Straße "Poststraße" und "Gutsstraße" in Sehnde-Rethmar, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) - Einziehungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Rethmar Vorberatung
07.03.2024 
Sitzung des Ortsrates Rethmar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
12.03.2024 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.04.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Einziehungsfläche Gutsstraße
Einziehungsfläche Poststraße

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der Rat beschließt einen Teil der Flurstücke 222/7 und 232/11 der Flur 6, sowie einen Teil des Flurstücks 67/15 der Flur 11, Gemarkung Rethmar, als Teilflächen der Straßen „Poststraße“ und „Gutsstraße“ in Rethmar zur Größe von jeweils ca. 115 qm und 125 qm, derzeit Straßenbegleitgrünflächen gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.

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Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung vom 28.09.2023 die Absicht über die Einziehung der Teilflächen der Flurstücke 222/7 und 232/11 der Flur 6, sowie einen Teil des Flurstücks 67/15 der Flur 11, Gemarkung Rethmar, beschlossen (vgl. Beschlussvorlage 2023/0303).

Einwendungen gegen die Einziehung wurden seither nicht erhoben.

Gründe des öffentlichen Wohls sowie eine besondere Verkehrsbedeutung, die dieser Teileinziehung entgegenstehen könnten, sind nicht erkennbar.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Auszüge aus der Liegenschaftskarte mit Luftbild und Markierung der Einziehungsflächen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Einziehungsfläche Gutsstraße (3273 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Einziehungsfläche Poststraße (3302 KB)