Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2024/0426  

 
 
Betreff: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Windpark Dolgen-Evern", Gemarkung Evern, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
11.03.2024 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar (offen)   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
12.03.2024 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.04.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
F50_GB25000+FNP
F50_GB7500+FNP

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Windpark Dolgen-Evern" in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 50. Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

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Sachverhalt:

Mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Ausweisung von Sondergebieten für die Windenergie in den Gemarkungen Dolgen und Evern etwa 1,1 km nördlich der Ortslagen Dolgen und Evern erfolgen.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Durch den Geltungsbereich verläuft von Westen nach Norden eine als Hauptwander- und Radweg gekennzeichnete Wegeverbindung.

 

Der Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der 5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms der Region Hannover, 3. Entwurf als „Vorbehaltsgebiet Windenergienutzung“ dargestellt.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

In § 245e Abs. 1 Satz 5 BauGB ist die angestrebte isolierten Positivplanung geregelt. Demnach können bei einer bestehenden Planung mit Ausschlusswirkung in einem Flächennutzungsplan zusätzliche Flächen für die Nutzung der Windenergie dargestellt werden. Eine Bindung an das bisherige Planungskonzept besteht ausdrücklich nicht, sofern die Grundzüge der Planung erhalten bleiben (§ 245e Abs. 1 Satz 6 BauGB). Davon ist auszugehen, wenn durch die isolierte Positivplanung nicht mehr als 25 Prozent der bisher dargestellten Flächen zusätzlich ausgewiesen werden (§ 245e Abs. 1 Satz 7 BauGB). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 29,3 ha, dies entspricht 25 Prozent der bereits ausgewiesenen Flächen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde sind derzeit 117,4 ha Flächen für die Windenergie dargestellt.

 

 

Finanzierung:

Die Stadt beabsichtigt, mit einem privaten Projektträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Erarbeitung des Bauleitplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten abschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

- Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes –Entwurf-

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F50_GB25000+FNP (1306 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich F50_GB7500+FNP (415 KB)