Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB: Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Äußerungen zu den ausgelegten Unterlagen zur Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde wird, wie in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2024/0482 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 1 werden beschlossen. Die Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. 2024/0482 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Neue Grundschule Ilten“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen . Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans hat sich der Rat der Stadt Sehnde zuletzt in seiner Sitzung am 17.11.2022 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 30.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 30.05.2024 bis einschließlich 20.06.2024.
Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die eingegangenen Äußerungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB geprüft und ausgewertet werden. Dafür ist eine Abwägungstabelle als Anlage 1 beigefügt. Die Tabelle enthält eine Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange, eine Wiedergabe der Schreiben und eine Stellungnahme der Stadtverwaltung als Abwägungsvorschlag, in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden. Außerdem sind Beschlussvorschläge aufgeführt. Der Beschluss zu der Auswertung der Äußerungen ist unter Ziffer 1 aufgeführt. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sind zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans keine Äußerungen eingegangen.
Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für die 49. Änderung des Flächennutzungsplans die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung sowie der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Gegenstand des unter Ziffer 2 aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage 2 beigefügte Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplans und die als Anlage 3 beigefügte Begründung mit Umweltbericht dazu.
Mit der 49. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 734 "Neue Grundschule Ilten" geschaffen.
Die Kosten für die Erarbeitung der 49. Änderung des Flächennuzungsplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten von einem Erschließungsträger übernommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. F49 Abwägung der eingegangenen Eingaben nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB 2. F49 Planteil Entwurf 3. F49 Begründung Entwurf 4. F49 Umweltbericht
Die Fachgutachten sind auf der Homepage der Stadt Sehnde unter folgendem Link einsehbar: https://www.sehnde.de/stadt/stadtentwicklung/bauleitplanung/
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