Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS), dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung zuzustimmen und d. Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS zuzustimmen. Dementsprechend wird d. Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde in der Gesellschafter- versammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH von d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH ebenfalls zu dieser Beschlussfassung angewiesen.
Sachverhalt:Der § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) vom 15.08.2018 legt fest, dass von d. jeweiligen Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung verbundener Unternehmen zu fassende Beschlüsse der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke bedürfen. Dazu gehören auf Grund der Beteiligungsverhältnisse auch die Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) und damit auch alle im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss zu fassende Beschlüsse.
Weiterhin ist in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWS geregelt, dass d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS immer an Weisungen gebunden ist, die der Rat erteilt. Das bedeutet, dass d. Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der SWS der Beschlussfassung zur Anweisung d. Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der EVS für Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss der EVS auch einer Weisung des Rates bedarf.
Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner geprüfte Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der EVS sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 der EVS einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist.
Der Aufsichtsrat der EVS hat am 20.08.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterver- sammlung, den Jahresabschluss 2023 festzustellen. - Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterver- sammlung, den Jahresüberschuss 2023 gemäß Ergebnisabführungsvertrag zu verwenden. - Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterver- sammlung, der Geschäftsführung für das Abschlussjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat d. Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses der EVS, dem Beschluss des Aufsichtsrates über die Gewinnverwendung der EVS, der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie der Bestellung des Wirtschaftprüfers zuzustimmen und d. Vertreter*in der SWS in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers - Bilanz zum 31.12.2023 - Gewinn- und Verlustrechnung 2023 - Anhang zum Jahresabschluss 2023 - Lagebericht 2023
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