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Vorlage - 2025/0587  

 
 
Betreff: Vertrag über die Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen;
hier: Beauftragung der/des Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH zur Beschlussfassung der Betrauung der Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) mit betreffenden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
05.02.2025 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Vertrag über die Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen
2. Mengen und Ausgangsanalysen, Kläranlagenspezifische Angaben
3. White & Case, beihilfenrechtliche Analyse

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

    Die/Der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke

    Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in

    der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH den folgenden  

    Beschlüssen zuzustimmen:

 

    1. Die Stadtwerke Sehnde GmbH betraut die Kommunale Nährstoffrückgewinnung

        Niedersachsen GmbH mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des  

        diesem Beschluss als Anlage beigefügten Betrauungsaktes (Vertrag über die

        Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen).

     2. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Betrauung bildet den Inhalt der

         gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Kommunale Nährstoffrückgewinnung

         Niedersachsen GmbH.

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Sachverhalt:

Der Vertrag über die Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen ist die wesentliche Sicherheit des Bankenkonsortiums für die Finanzierung der Monoklärschlammverbrennungsanlage.

 

Im Rahmen der Due Diligence für die Finanzierung der Monoklärschlammverbrennungsanlage ist auch die Vereinbarkeit des Projekts mit dem Beihilfenrecht zu prüfen.

 

White & Case (Hamburg), eine internationale renommierte Anwaltskanzlei, die von Seiten der Banken für die beihilfenrechtliche Fragestellungen auch akzeptiert wird, wurde beauftragt zu prüfen, ob das Projekt mit europäischem Beihilfenrecht vereinbar ist oder ob dieses

möglicherweise ein Risiko für die Vergütungsregeln zugunsten der KNRN darstellt.

 

Eine Begünstigung liegt dann nicht vor, wenn die KNRN mit DAWI betraut ist und die sog. Altmark-Kriterien erfüllt sind (siehe hierzu insb. unter 2. und III. der als Anlage 2 beigefügten beihilfenrechtlichen Analyse).

 

White & Case kommt zu folgendem Ergebnis:

„Unter Berücksichtigung der in den vorstehenden Ausführungen genannten Anpassungen der KLV gehen wir davon aus, dass die Anforderungen des DAWI-Beschlusses der Kommission für die Freistellung von Ausgleichszahlungen für die Erbringung von DAWI erfüllt sind.“

 

Die in den Ausführungen genannten Anpassungen sind nunmehr in den Vertrag übernommen worden.

 

Durch diesen Vertrag betrauen die Gesellschafter die KNRN nach Maßgabe des sog. DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission (2012/21/EU) betreffend Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse („DAWI“) mit der kommunalen Aufgabe der Klärschlammbehandlung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Integraler Teil hiervon ist die in einem gesonderten Vertrag mit der Stadt Hildesheim vereinbarte Wärmlieferung durch die MKVA an die Stadt Hildesheim. Die KNRN wird die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Rückführung von Phosphor in den Wirtschaftskreislauf erfüllen.

 

Die KNRN erbringt diese Leistungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs gegenüber den Gesellschaftern ausschließlich auf DAWI-Basis. Entsorgungsdienstleistungen zu Gunsten von Nicht-Gesellschaftern dürfen nur unter Beachtung der Vorgaben des DAWI-Freistellungsbeschlusses erfolgen. Zur Aufrechterhaltung des vergaberechtlichen Inhouse-Privilegs wird die KNRN die entsprechenden vergaberechtlichen Vorgaben einhalten.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde hat folgende Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchgeführt:

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Die Stadtwerke Sehnde GmbH betraut die Kommunale Nährstoffrückgewinnung

    Niedersachsen GmbH mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des diesem

    Beschluss als Anlage beigefügten Betrauungsaktes (Vertrag über die Verwertung von

    Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen).

2. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Betrauung bildet den Inhalt der

    gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Kommunale Nährstoffrückgewinnung

    Niedersachsen GmbH.

 

Von daher wird empfohlen, die/den Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH anzuweisen, diesen Beschlüssen zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

1. Vertrag über die Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen

2. Mengen und Ausgangsanalysen, Kläranlagenspezifische Angaben

3. White & Case, beihilfenrechtliche Analyse

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Vertrag über die Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen (531 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2. Mengen und Ausgangsanalysen, Kläranlagenspezifische Angaben (93 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 3. White & Case, beihilfenrechtliche Analyse (202 KB)