Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Die/Der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Die Stadtwerke Sehnde GmbH betraut die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des diesem Beschluss als Anlage beigefügten Betrauungsaktes (Vertrag über die Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen). 2. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Betrauung bildet den Inhalt der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH. Sachverhalt:Der Vertrag über die Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen ist die wesentliche Sicherheit des Bankenkonsortiums für die Finanzierung der Monoklärschlammverbrennungsanlage.
Im Rahmen der Due Diligence für die Finanzierung der Monoklärschlammverbrennungsanlage ist auch die Vereinbarkeit des Projekts mit dem Beihilfenrecht zu prüfen.
White & Case (Hamburg), eine internationale renommierte Anwaltskanzlei, die von Seiten der Banken für die beihilfenrechtliche Fragestellungen auch akzeptiert wird, wurde beauftragt zu prüfen, ob das Projekt mit europäischem Beihilfenrecht vereinbar ist oder ob dieses möglicherweise ein Risiko für die Vergütungsregeln zugunsten der KNRN darstellt.
Eine Begünstigung liegt dann nicht vor, wenn die KNRN mit DAWI betraut ist und die sog. Altmark-Kriterien erfüllt sind (siehe hierzu insb. unter 2. und III. der als Anlage 2 beigefügten beihilfenrechtlichen Analyse).
White & Case kommt zu folgendem Ergebnis: „Unter Berücksichtigung der in den vorstehenden Ausführungen genannten Anpassungen der KLV gehen wir davon aus, dass die Anforderungen des DAWI-Beschlusses der Kommission für die Freistellung von Ausgleichszahlungen für die Erbringung von DAWI erfüllt sind.“
Die in den Ausführungen genannten Anpassungen sind nunmehr in den Vertrag übernommen worden.
Durch diesen Vertrag betrauen die Gesellschafter die KNRN nach Maßgabe des sog. DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission (2012/21/EU) betreffend Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse („DAWI“) mit der kommunalen Aufgabe der Klärschlammbehandlung und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Integraler Teil hiervon ist die in einem gesonderten Vertrag mit der Stadt Hildesheim vereinbarte Wärmlieferung durch die MKVA an die Stadt Hildesheim. Die KNRN wird die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Rückführung von Phosphor in den Wirtschaftskreislauf erfüllen.
Die KNRN erbringt diese Leistungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs gegenüber den Gesellschaftern ausschließlich auf DAWI-Basis. Entsorgungsdienstleistungen zu Gunsten von Nicht-Gesellschaftern dürfen nur unter Beachtung der Vorgaben des DAWI-Freistellungsbeschlusses erfolgen. Zur Aufrechterhaltung des vergaberechtlichen Inhouse-Privilegs wird die KNRN die entsprechenden vergaberechtlichen Vorgaben einhalten.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde hat folgende Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchgeführt:
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Die Stadtwerke Sehnde GmbH betraut die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des diesem Beschluss als Anlage beigefügten Betrauungsaktes (Vertrag über die Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen). 2. Die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Betrauung bildet den Inhalt der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH.
Von daher wird empfohlen, die/den Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH anzuweisen, diesen Beschlüssen zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Vertrag über die Verwertung von Klärschlämmen und Rückgewinnung von Nährstoffen 2. Mengen und Ausgangsanalysen, Kläranlagenspezifische Angaben 3. White & Case, beihilfenrechtliche Analyse
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