Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2025/0598  

 
 
Betreff: Benennung einer Straße in Sehnde
hier: "Hindenburgstraße" im OT Ilten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Gremienbetreuung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anschreiben Herr F.
Handreichung-Strassennamen-im-Fokus-einer-veraenderten-Wertediskussion

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Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu b) und c) zu fassen.

 

b) Der Rat stellt fest, dass die Straßenbenennung und damit auch eine etwaige Umbenennung von Straßennamen gem. § 93 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG in der Entscheidung der Ortsräte liegt.

 

c) Der Rat beschließt,

-          keine Fachstudie in Auftrag zu geben

-          die Straßenschilder „Hindenburgstraße“ mit einem zusätzlichen Schild zu versehen, über das mittels QR-Code auf die Anlage zu dieser Beschlussvorlage sowie ggf. weitere Quellen zum Namensgeber Paul von Hindenburg (z. B. Wikipedia) verwiesen wird.

 

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Sachverhalt:

Herr F. hat unter Bezugnahme auf Artikel 17 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit anliegendem Schreiben auf die Rolle Hindenburgs in der NS-Zeit hingewiesen und bittet,

 

1. beim ZMSBw Potsdam („Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr“) eine Fachstudie zu den „Kriegsverbrechens“-Paragrafen 227 bis 230 des Versailler Vertrages in Auftrag zu geben.

2. die wesentlichen Gesichtspunkte zum geschichtspolitischen Sachstand zu berücksichtigen.

3. noch vor dem 30. Januar 2033 – zusammen mit den Mandatsträger*innen der Stadt Sehnde eine abwägungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung auf der Wertegrundlage unserer freiheitlichen Verfassung zu treffen.

 

Der Deutsche Städtetag hat im Zusammenhang mit einer veränderten Wertediskussion zu Straßennamen die dieser Beschlussvorlage beigefügte Handreichung zur Aufstellung eines Kriterienkatalogs zur Straßenbenennung zur Verfügung gestellt.

 

Darin wird u. a. ausgeführt, dass „Straßennamen über Jahrhunderte hinweg ein „kollektives Gedächtnis“ darstellen. Sie sind ein Teil der Erinnerungskultur. Die Straßenbenennung spiegelt stets die aktuellen Verhältnisse, die Weltanschauung und Kultur bis hin zu den Herrschaftsverhältnissen der entsprechenden Zeit wider. Historische Personen, Orte und Ereignisse werden zu unterschiedlichen Zeiten verschieden bewertet, im Speziellen unterliegt die Straßenbenennung nach Personen einem Wandel.

Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Orientierung und im Zusammenhang mit der Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus stellt die Benennung nach einer Person eine hohe Form der Ehrung durch die jeweilige Stadt dar. Deshalb ist es wichtig, dass für die Auswahl der Straßennamen in jedem Fall, auch bei sachlichen Benennungen, höchste und kritische Maßstäbe angesetzt werden.“

 

Unter 3.2 und 3.3 wird auf eine mögliche Straßenumbenennung und deren Wertung eingegangen. Die Umbenennung einer Straße stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können:

„Bei der Abwägung zur Umbenennung hat der Stadtrat daher zu beachten, dass durch die Umbenennung die Ordnungsfunktion des verliehenen Namens einschließlich der vergebenen Hausnummer, d. h. die Auffindbarkeit von Gebäuden und Wohnungen, gewahrt bleibt und dies nicht zu unzumutbaren, willkürlichen oder unverhältnismäßigen Belastungen der Betroffenen führt. Darüber hinaus haben die von einer Straßenumbenennung Betroffenen ein subjektives Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung der Gemeinde. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit muss das beschlussfassende Gremium die für die Um-benennung sprechenden Gründe gegen das Interesse der Betroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens abwägen. Insoweit ist bei einer Straßenumbenennung stets klar herauszuarbeiten, auf welchen sachlichen Gründen die Entscheidung zur Umbenennung bzw. Beibehaltung des Straßennamens basiert.“

 

Die Umbenennung einer Straße hat konkrete Auswirkungen auf den Personenkreis, der in der Straße Eigentum hat, dort zur Miete wohnt oder ein Unternehmen betreibt. Dazu gehören insbesondere:

 

▪ eine Änderung der Adressangabe im Personalausweis, in Kfz-Papieren etc.

▪ eine Änderung der Adressangabe bei Versicherungen, Banken, Vereinen und sonstigen Kontakten oder Institutionen

▪ eine Änderung von Briefpapieren und Visitenkarten, Aufwand durch umfangreiche Information von Geschäftspartnern

▪ ggf. Schwierigkeiten mit der Erreichbarkeit. Die inzwischen weit verbreitete Nutzung von Navigationssystemen erschwert die Auffindbarkeit bei Adressänderungen. Geänderte Straßennamen werden nur sehr zeitverzögert in Navigationssysteme aufgenommen oder Nutzer aktualisieren ihre Datenbestände nicht. Daher besteht die Gefahr, dass bei Verwendung eines Navigationsgerätes die aktuelle Adresse nicht gefunden wird.

 

Neben dem Aufwand zur Umsetzung dieser Änderung ist sie zudem mit Kosten verbunden. Die Umbenennung einer Straße stellt somit das weitreichendste Mittel zum Umgang mit Straßennamen dar.

 

„Straßennamen stellen über Jahrhunderte hinweg ein „kollektives Gedächtnis“ dar. Sie sind ein Teil der Erinnerungskultur. Die Straßenbenennung spiegelt stets die aktuellen Verhältnisse, die Weltanschauung und Kultur bis hin zu den Herrschaftsverhältnissen der entsprechenden Zeit wider. Historische Personen, Orte und Ereignisse werden zu unterschiedlichen Zeiten verschieden bewertet, im Speziellen unterliegt die Straßenbenennung nach Personen einem Wandel.

Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Orientierung und im Zusammenhang mit der Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus stellt die Benennung nach einer Person eine hohe Form der Ehrung durch die jeweilige Stadt dar. Deshalb ist es wichtig, dass für die Auswahl der Straßennamen in jedem Fall, auch bei sachlichen Benennungen, höchste und kritische Maßstäbe angesetzt werden.“

 

Neben der Straßenumbenennung ist auch die Bereitstellung von Informationen zu einer/einem Namensgebenden eine wesentliche Form des geschichtlichen Umgangs. Sie ist eine Möglichkeit der Erinnerungskultur, die zudem in Bezug auf die Auswirkungen auf von einer Straßenumbenennung Betroffener mit dem geringsten Aufwand zu realisieren und daher grundsätzlich in Betracht zu ziehen ist.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Schreiben Herr F.

Handreichung Straßennamen im Fokus einer veränderten Wertediskussion

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anschreiben Herr F. (2319 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Handreichung-Strassennamen-im-Fokus-einer-veraenderten-Wertediskussion (1359 KB)